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LG Bonn: Haftung des Admin-C III

am 02.03.2005 von http://www.dr-bahr.com/

Das LG Bonn (Urt. v. v. 23.02.2005 - Az.: 5 S 197/04) hat die Berufung gegen das Urteil des AG Bonn (Urt. v. 24.08.2004 - Az.: 4 C 252/04) zurückgewiesen.In der …

LG Bonn: Haftung des Admin-C

muepe.de | weblog peter müller / LG Bonn v. 23.02.2005 - 5 S 197/04 Das LG Bonn hat die Berufung gegen das Urteil des AG Bonn v. 24.08.2004 - 4 C 252/04, über das bereits berichtet wurde, zurückgewiesen, berichtet die Kanzlei PKL Keller Koppenhöfer Spies.Fazit Die Bejahung ...…

Admin-C-Haftung auch für Domain-Inhalte

Handakte WebLAWg / In der instanzgerichtlichen Zivil-Rechtsprechung ist außerordentlich umstritten, ob und in welchem Umfang der Admin-C zivilrechtlich als Mitstörer haftet. Vgl. dazu...…

LG Bonn: Haftung des Admin-C

advobLAWg / Auch das LG Bonn bejaht die Haftung des Admin-C für wettbewerbswidrige Inhalte einer Domain. Mit Urteil vom 23.02.2005, Az.: 5 S 197/04, wies es die Berufung gegen das Urteil des AG Bonn vom 24.08.2004, Az.: 4 C 252/04, zurück (siehe auch LG Hambur…

LG Berlin: Haftung des Admin-C für Spam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der instanzgerichtlichen Zivil-Rechtsprechung ist außerordentlich umstritten, ob und in welchem Umfang der Admin-C zivilrechtlich als Mitstörer haftet. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 10 Haftung im Internet in besondere…

LG Hamburg: Admin-C-Haftung auch für Domain-Inhalte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der instanzgerichtlichen Zivil-Rechtsprechung ist außerordentlich umstritten, ob und in welchem Umfang der Admin-C zivilrechtlich als Mitstörer haftet. Vgl. dazu unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 10 Haftung im Internet in besondere…

Störerhaftung des Admin-C

muepe.de | weblog peter müller / § 1004 BGB, § 3 UWG AG Bonn v. 24.08.2004 - 4 C 252/04 Das AG Bonn hat erstmalig ausdrücklich auch die Haftung des Admin-C für den wettbewerbswidrigen Inhalt einer Domain bejaht, ohne dass der Admin-C weiter in Erscheinung trat, berichtet di...…

Keine Haftung des Admin-C

Handakte WebLAWg / In einem bemerkenswerten Urteil verneint das LG Dresden (Urteil vom 09.03.2007 Az. 43 O 128/07, noch nicht rechtskräftig) die Haftung des Admin-C für Wettbewerbsverstöße des eigentlichen Domaininhabers. Die Dresdener gehen damit einen anderen Weg…

Bonn-Log

Handakte WebLAWg / Manuel J. Hartung, 23, studiert seit Oktober Geschichte, Jura und Psychologie in Bonn. Vorher besuchte er die Henri-Nannen-Journalistenschule in Hamburg und arbeitete als Redakteur bei der Zeit. Heute schreibt er im Bonn-Log. (19.05.2005)…

Das BfJ sichert in Bonn dauerhaft Arbeitsplätze

walfischbucht / und wertet den Justizstandort Bonn auf. Das ist schön. Und nach der Erklärung des BMJ eines der Ziele der Errichtung eines Bundesamtes für Justiz, das nach dem Willen der bundesregierung zum 1. Januar 2007 in Bonn seine Arbeit aufnehmen soll. AuÅ

Der Admin-C einer .de Domain kann für die Inhalte auf dieser Seite hafte

DPMS INFO / Der gegenüber der DENIC e.G. administrativ Verantwortliche einer Domain, der sog. admin-C (Administrative Contact) kann für die unter dieser Domain verbreiteten Inhalte zivilrechtlich auch von Dritten zur Verantwortung gezogen werden. Das hat das L…

Sport & Recht: StA Bonn konkretisiert Betrugsvorwurf gegen Jan Ullrich

JuracityBlog / Die Staatsanwaltschaft Bonn hat sich nach Angaben des Bonner Generalanzeigers in dem Ermittlungsverfahren gegen Jan Ullrich wegen Betrugs zu Lasten des Arbeitgebers zu Wort gemeldet. (more...)…

LG Hamburg: Haftung des Admin-C

domainundrecht.de / JurPC: (LG Hamburg, Urt. v. 02.03.2004 - Az.: 312 O 529/03): Die Registrierung als Admin-C ist als kausaler Beitrag zu dem Wettbewerbsverstoß durch ein internetbasiertes Angebot unkonzessionierten Glückspiels anzusehen, da die Benennung als Ad…

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