LG Bonn: Festnetz, Internet und Handy - Alles aus einer Hand! - Im Internethandel ist es ausreichend, wenn Endpreise bei Kopplungsangeboten mit Kundenoptionen für den Interessenten mittels Verlinkung festgestellt werden können.
am 24.07.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Handelt sich bei der Darstellung von Endpreisen im Internethandel um ein in sich geschlossenes System,
das über die Verlinkung gesteuert wird (hier: Schritt-für-Schritt Angebotszusammenstellung und -berechnung
bei kundenabhängigen Kombinationsangeboten) verstößt dies nicht gegen § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Dies gilt auch dann, wenn von der konkreten Berechnung ein beworbener Preisvorteil abhängig gemacht wird
(hier: Ersparnis bis zu 100 EUR). Für den durchschnittlichen E-Mail Empfänger ergibt sich bei Angeboten
die eine Auswahl von Optionen und Kombinationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen unzweifelhaft, dass von ihm
ein Tun erwartet wird, nämlich das Kombinieren. Unterlässt er dies kann er auch nicht erfahren ob und in welcher
Höhe er etwa einen beworbenen Vorteil erhalten kann. Bei derartigen Angeboten dürfen die jeweilig enthaltenden
Aussagen in ihrem Gesamteindruck nicht isoliert beurteilt (BGH GRUR 2005, 438, 440f) und nicht aus ihrem
Zusammenhang gerissen werden (BGH GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel)
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2. Kann der Adressat eines Internet-Angebots (hier: via E-Mail) wegen der in seinem Belieben stehenden Kombinationsmöglichkeiten
erst nach Auswahl von Optionen ein konkretes Angebot zur Kenntnis erhalten kann, kann nicht schon vorher ein Endpreis
genannt werden (§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV). Aus gleichem Grund kann auch nicht vorher gesagt werden, unter welchen
Bedingungen der Adressat der Werbung eine Geldersparnis erhält und/oder welche vertraglichen Verpflichtungen
er eingehen muss, um diese Geldersparnis zu erhalten.
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3. Für den Bereich des Internethandels ist es ausreichend, wenn die Endpreise auf Grund einfacher elektronischer Verknüpfung
(Verlinkung) festgestellt werden können und der Nutzer hierauf klar und unmissverständlich hingewiesen wird
(OLG Köln, …
“Festnetz, Internet und Handy - Alles aus einer Hand!”
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