LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben
am 27.03.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Das LG Bonn hat mit Urteil vom 03.01.2008, Az. 12 O 157/07,
entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und
der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche
Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein
rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.
Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsklägerin den
Verfügungsbeklagten wegen Verwendung angeblich unzulässiger Klauseln im Rahmen
seines Internetauftritts zunächst erfolglos abgemahnt und später eine
einstweilige Verfügung des Kammervorsitzenden erwirkt, dem zu diesem Zeitpunkt
noch nicht bekannt war, dass der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsklägerin
damit begonnen hatte, in einer Vielzahl von Verfahren Anträge auf Erlass von
einstweiligen Verfügungen gegenüber zahlreichen, an unterschiedlichen Orten des
Bundesgebietes ansässigen Firmen zu stellen, wobei im wesentlichen gleich
gelagerte Sachverhalte vorgetragen wurden. So wurden in einem Zeitraum von
ca. 2 Wochen allein bei den Kammern für Handelssachen des Landgerichtes
Bonn nahezu ein Dutzend Verfahren anhängig gemacht, wobei an einem Verhandlungstag
vier Verfahren zu verhandeln gewesen wären.
Im Ergebnis hob das Gericht die bereits erlassene
einstweilige Verfügung wieder auf, da es aufgrund einer summarischen Prüfung zu
der Erkenntnis gelangte, dass ein Missbrauchstatbestand im Sinne von § 8
Abs. 4 UWG vorliegt und zudem auch die Dringlichkeitsvermutung des
§ 12 UWG nicht eingreift.
Das Gericht sah es aufgrund einer summarischen Prüfung der
Sach- und Rechtslage als wahrscheinlich an, dass im vorliegenden wie in
zahlreichen Parallelverfahren die Unterlassungsklägerin als Prozesspartei nur
vorgeschoben und eigentlicher Akteur ihr Rechtsanwalt sei, der auf diese Weise
die Kriterien, die der Gesetzgeber unter anderem in § 8 Abs. 3 Ziffer
2 und 3 UWG aufgestellt hat, zu umgehen versuche.
Nach Auffassung des Gerichts sei es im Ansatz
selbstverständlich unbedenklich, dass ein Gewerbetreibender wie hier die
Unterlassungsklägerin zum Beispiel den Internetauftritt eines Wettbewerbers
einer …
LG Bonn: nachträglich zurückgewiesen - Bei nachträglichen Erkenntnisses des Gerichts hinsichtlich einer Rechtsmissbräuchlichkeit der, einer einstweiligen Verfügung vorausgehenden, Abmahnung ist diese aufzuheben und der zu Grunde liegende Antr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wenn ein mittelständisches Unternehmen dazu übergeht, in kürzester Zeit eine Vielzahl vom Verfahren anhängig zu machen, ist die Fragestellung nahe liegend, ob dieses - formal als Verfügungskläger auftretende Unternehmen - von dem eigentlic…
Hanseatisches OLG: forum shopping - In der Rücknahme eines anhängigen Verfügungsantrags auf Grund einer Terminsladung und der darauf sofortigen und inhaltsgleiche Antragstellung vor einem anderen Gericht, kann ein missbräuchliches forum sho
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der gesetzlichen Vorschrift des § 12 Abs. 2 UWG liegt eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dergestalt zu Grunde, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besondere…
OLG Celle: Dringlichkeitsvermutung - Zwar wird die Dringlichkeit in Wettbewerbsprozessen grundsätzlich vermutet (§ 12 Abs. 2 UWG). Dennoch sind auch hier die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwar wird die Dringlichkeit in Wettbewerbsprozessen grundsätzlich vermutet (§ 12 Abs. 2 UWG). Dennoch sind auch hier die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Das Interesse des Klägers muss dasjenige der Beklagten so überwiege…
OLG Frankfurt a.M.: Keine Einstweiligkeit bei Auskunftsansprüchen - Einstweilige Verfügungen, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, sind grundsätzlich mangels Einstweiligkeit unzulässig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Fall des § 940 ZPO (Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes) ist nur dann gegeben, wenn die geschuldete Handlung aufgrund der äußeren Gegebenheiten so kurzfristig erbracht werden muss, dass die Erwirkung eines T…
LG Bonn: Aufhebung einer einstweiligen Verfügung bei Rechtsmissbrauch
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Bonn (Urt. v. 03.01.2008 - Az. 12 O 157/07) hat vor kurzem mit außergewöhnlich klaren und eindeutigen Worten den Rechtsmissbrauch einer Internet-Abmahnung festgestellt und eine ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehobe…
OLG Hamburg: Forum-Shopping kann rechtsmissbräuchlich sein
LBR-Blog / Das so genannte Forum-Shopping bietet für den Angreifer bei Streitigkeiten im Wettbewerbs- oder Äußerungsrecht eine bequeme Möglichkeit, im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung ein Gericht seiner Wahl anzurufen.Egal, wo die beteiligte…
OLG Hamm: Wegfall der Dringlichkeit im einstweiligen Rechtschutz - Wenn der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, macht er deutlich, dass ihm die vorläufige Regelung doch nicht so eilig ist.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Grundsätzlich ist die Vermutung der Dringlichkeit dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht so eilig war, die begehrte einstweilige Verfügung zu erlangen. Das ist zunächst d…
OLG Düsseldorf: Streitwert bei wettbewerbswidrigen AGB 1.200,00 EUR - Zur Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahntätigkeit, der Dringlichkeitsvermutung bei Verzögerung durch das Prozessgericht und zur Frage, ob es sich bei den Vorschrift
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Verzögerung zwischen der Einreichung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und der mündlichen Verhandlung über die einstweilige Verfügung lässt die Dringlichkeitsvermutung (§ 12 Abs. 2 UWG) nicht entfallen, wenn der An…
