Eigenständige Änderung des Tarifs durch Telekom rechtswidrig
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Telefontarifumstellung ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig LG Bonn vom 29.11.2006, 1 O 521/05
Die Umstellung eines Telefontarifs ohne Einverständnis des Kunden ist rechtswidrig. Das hat das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg entschieden.
Verbraucherzentrale erstritt Urteil gegen Telekom-Werbung
Nach langem, aufwändigem Rechtsstreit mit der Deutschen Telekom AG errang die Verbraucherzentrale Brandenburg nun endlich einen Erfolg", teilt der Geschäftsführende Vorstand Alexander Bredereck mit: Das Landgericht Bonn schloss sich unserer Rechtsauffassung an, dass Tarifumstellungen ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig sind."
Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und massenhaft Verbraucher über unfreiwillige Tarifumstellungen beschwert hatten. In der Regel begann alles mit einem unerwünschten Werbeanruf, der dem Telekomkunden einen neuen Tarif schmackhaft machen wollte. Doch selbst bei ausdrücklicher Ablehnung flatterte kurz danach eine Vertragsbestätigung ins Haus, die eine automatische Umstellung auf den neuen Tarif mit sich brachte. Widersprüche bei der Telekom-Hotline oder auch schriftlich gestalteten sich in vielen Fällen als ausgesprochen mühselig und manchmal erst im dritten oder vierten Anlauf erfolgreich. Wer sich nicht wehrte, musste nach dem neuen Tarif zahlen unfreiwillig.
Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebt das Anerkenntnisurteil vom 20.11.2006 (Az.: 1 O 521/05) einen Riegel vor.
Sogar während des seit dem vergangenen Herbst laufenden Verfahrens haben sich immer wieder Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg über Vertragsbestätigungen beschwert, obwohl sie sich nie mit einer Tarifumstellung einverstanden erklärt hätten.
Der Rechtsstaat müsste rechtswidrige Geschäftspraktiken weitaus schneller und wirkungsvoll unterbinden können!", kritisiert Verbraucherzentralen-Chef Bredereck und wei…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Dezember 2006 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.
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