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LG Bochum: Übliche AGB-Klauseln im Computerhandel sind auch Wettbewerbsverstoß!

am 20.08.2008 von http://www.jur-blog.de

Landgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 - Das LG Bochum hat mehrere in der Praxis  häufig verwendete (”abgeschriebene”) Klauseln des Computerhandels im Fernabsatzgeschäft als Wettbewerbsverstöße angesehen. Damit drohen neue Abmahnungen: Verbraucher müssen insb. keine vollständigen Haftungsausschluss, weit reichenden Eigentumsvorbehalt oder eine unverzügliche Rüge akzeptieren. Zudem kann aber auch der Wettbewerber Unterlassung verlangen: Da der Verwender der unzulässigen Klauseln mit weniger Rücksendungen kalkulieren kann, habe der einen wettbewerblichen Nachteil, so das LG Bochum.

Bei Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) liegen demnach auch die Voraussetzungen des § 3 UWG vor, da die AGB geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.
Rechts-Tipps: Computerhändler oder unzufriedne Käufer sollten die in der nachfolgenden Entscheidung (eingerückten und) beanstandeten AGB-Klauseln gründlich lesen. Verbraucher müssen sich mit solchen Klauseln nicht abspeisen lassen, da sie gegen AGB-Recht (§§ 307 ff BGB) verstoßen. Dies gilt auch, wenn und obwohl diese Klauseln vielfach im Handel verwendet werden.
Computer-Händler und andere gewerbliche Online-Verkäufer müssen bei der Verwendung dieser oder ähnlicher AGB-Klauseln aufpassen. Künftig droht nicht nur die Auseinandersetzung mit Kunden - auch Wettbewerber können die Verwendung solcher Klauseln abmahnen.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
Landgericht Bochum, Urteil vom 08.07.2008, Az. 13 O 128/05 - Rechtswidrige AGB im Computerhandel
Tenor:
Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Anwaltskanzlei F in Höhe von 911,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.11.2005 freizustellen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 45 % und der Beklagte 55 %.
Das Urteil …

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