LG Bochum: Axel Gronen darf die Schmidt Wellness GmbH als “Massenabmahner” bezeichnen und mehr

LG Bochum, Urteil vom 17.11.2008, Az. 2 O 762/08 §§ 823,1004 BGB

Das LG Bochum hat entschieden, dass die Schmidt Wellness GmbH als “Massenabmahner” bezeichnet werden darf. Die Schmidt Wellness GmbH hatte in der jüngeren Vergangenheit, vermutlich vor allem zum Zwecke der Erzielung rechtsanwaltlicher Abmahngebühren, eine technische Panne der Internethandelsplattform eBay ausgenutzt, derzufolge bei eBay hinterlegte Widerrufsbelehrungen der Onlinehändler nicht angezeigt wurden und stattdessen sich ein Hinweis “Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück” fand, und an betroffene Onlinehändler massenhaft Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstoßes verschickt. Der Verfügungsbeklagte Axel Gronen hatte sich gegen diese “Abzocke” im Namen der Onlinehändler gewehrt und einen Bericht über das Abmahnverhalten der Schmidt Wellness GmbH (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bericht1) und dessen Prozessbevollmächtigten (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bericht2). Hiergegen wehrte sich die Firma Schmidt Wellness GmbH zunächst mit einer außergerichtlicher Unterlassungsaufforderung (Abmahnung), sodann per Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das LG Bochum entschloss sich, nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. In dieser konnte der Verfügungsbeklagte Gronen 30 streitgegenständliche Abmahnungen vorlegen. Das LG Bochum hat den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung nunmehr per Urteil abgelehnt und die Äußerung Gronens einerseits als zutreffend, andererseits als durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt angesehen. Mitunter darf Gronen auch die Behauptung aufrecht erhalten: “Der Abmahnanwalt ist interessanterweise Andreas G. aus K., der früher den Betrügerverein ‘Ehrlich währt am längsten’ vertrat.” und zu Sanktionen gegenüber der Schmidt Wellness GmbH aufrufen. Dem Vernehmen nach soll die Angelegenheit durch die Schmidt Wellness GmbH noch im Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht weiterverfolgen werden. Landgericht Bochum

Urteil

In dem Rechtsstreit

der Fa. Schmidt Wellness GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dieter Schmidt, Herrn Karl Best. Schermbecker Landstraße 73-81, 46485 Wesel

gegen

Herrn Axel Gronen, …

hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum auf die mündliche Verhandlung vom 17.11.2008 durch … für Recht erkannt:

Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbest…

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Themen: Ebay , Urteile , Rechtsanwalt , Schmidt , Bgb , Landgericht , Bochum , Massenabmahner , Wellness , Axel Gronen

Erschienen 12. Dezember 2008 auf http://damm-legal.de.

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