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LG Bochum: Abmahnung wegen rechtswidriger AGB - Die Verwendung unwirksamer AGB-Klauseln, die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu be

am 09.07.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (hier: in einem Onlineshop für Computer und
Computerzubehör), die Verbraucher in unzulässiger Weise benachteiligen, ist geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber
und der Verbraucher nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen (§ 3 UWG). Durch rechtswidrige AGB können Kunden davon abgehalten
werden, berechtigte Ansprüche geltend zu machen (Etwa Ausschluss der Haftung des Unternehmers, obwohl gesetzliche Ansprüche bestehen).
Die potentielle Abschreckungswirkung auf Kunden, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, bedeutet für den Verwender auch einen
Wettbewerbsvorteil, da er in seiner Kalkulation niedrigere Kosten für berechtigte Reklamationen berücksichtigen muss. Dies
kann sich zum Nachteil der Mitbewerber auf die Preisgestaltung auswirken.


2. Bei einer durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit ist von einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR für
das einstweilige Verfügungsverfahren und von 15.000,00 EUR für das Hauptsacheverfahren auszugehen. Bei 7 Verstößen gegen
zwingende gesetzliche Bestimmungen (hier: in AGB-Klauseln) ist die Bemessung des Streitwerts auf 25.000,00 EUR angemessen.


3. Allein der Umstand, dass der Abmahnenden (hier: Kläger) bislang keine Zahlungen an seinen Prozessbevollmächtigten geleistet hat
und dieser die Gerichtskosten eingezahlt hat, erlaubt nicht den Schluss, dass eine Abmahnung nur …

Nach LG Bochum: Rechtswidrige AGB können Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber beeinträchtigen

Dr. Bücker Newsfeed / Wie das LG Bochum im Urteil vom 08.07.2008 - Az.: 13 O 128/05 feststellt, kann die Verwendung unwirksamer AGB Klauseln geiegnet sein den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und auch der Verbraucher zu beeinträchtigen, wenn die Klauseln den Verbr…

Abmahnung bei Verwendung rechtswidriger AGB

Heimspiel / Gewerbliche Ebay-Verkäufer oder Webshop-Betreiber laufen ständig Gefahr, von konkurrierenden Mitbewerbern abgemahnt zu werden. Oft ist eine fehlerhafte Belehrung des Verbrauchers über ein bestehendes Widerrufs- oder Rückgaberecht Auslöser für e…

LG Bochum: Unwirksame Klauseln in AGB sind zugleich wettbewerbswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / Landgericht Bochum, Urteil vom 22.03.2006, Az. 13 O 128/05 §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nr.11, 8 Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG, §§ 307 Abs. 2 Nr. 2, 309 Nr. 5 b, Nr. 7a BGB, 439 Abs. 1, 449 Abs. 2, 475 Abs. 1, 2 BGB Dass LG Bochum ist der Rechtsansich…

LG Bochum: Übliche AGB-Klauseln im Computerhandel sind auch Wettbewerbsverstoß!

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OLG Frankfurt a.M. : Wettbewerbsverstoß wegen unwirksamer AGB - Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden. Mit der Anwendbarkeit der UGP-Richtlinie unterliege

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Verwendung unzulässiger Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG beanstandet werden. Jedenfalls seit dem 12.12.2007 ist die Richtlinie gegen unlautere Geschäftsp…

OLG Frankfurt a.M.: Widerrufsbelehrung im Scrollkasten - Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt in der nur ein kleiner Teil des Belehrungstextes sichtbar ist, kann dies die Verständlichkeit der Bel

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird eine Widerrufsbelehrung in einem Scrollkasten mit nur geringer Größe dargestellt, die dazu führt, dass der Leser jeweils nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Belehrungstextes zur Kenntnis nehmen kann, wird dadurch wird die Verstän…

LG Bückeburg: nicht nur aberwitzig falsch, sondern geradezu dreist - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gemäß § 8 Abs. 4 UWG.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 8 Abs. 4 UWG ist die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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