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LG Bielefeld: Die Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale räumt Wiederholungsgefahr nicht aus

am 04.07.2008 von Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

LG Bielefeld, Beschluss vom 18.04.2008, Az. 17 O 66/08
§§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG, 3,4 Nr. 11 8 UWG
Das Landgericht Bielefeld hatte sich mit verschiedenen “klassischen” Wettbewerbsverstößen (z.B. fehlerhaftes Impressum und fehlende Widerrufsbelehrung) auseinanderzusetzen. Wie das LG Frankfurt in einer wenige Tage früheren Entscheidung (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link LG Frankfurt) hat das Landgericht Bielefeld es nicht für ausreichend erachtet, dass der Abgemahnte seine Unterlassungserklärung nicht, wie gefordert, gegenüber dem Abmahnenden abgab, sondern gegenüber der Wettbewerbszentrale. Ausschlag gebend war, dass es bei eBay (wo der Verstoß erfolgt war) “zu einer ungewöhnlich großen Vielzahl von Verstößen … nicht zuletzt veranlasst durch die Schwierigkeit der gesetzlichen Materie” komme, und “andererseits … die Verstöße von vielen als nicht allzu gravierend eingestuft [würden], nicht zuletzt im Hinblick auf den oft geringen Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der Ebay Anbieter”. Der Wettbewerbszentrale wurde damit im Ergebnis unterstellt, auf dem Massenmarkt eBay auf dem “rechten Auge” blind zu sein.

Landgericht Bielefeld

Beschluss
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

gegen

Wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein (§§ 937 Absatz 2, 944 ZPO), angeordnet:
I. Dem Antragsgegner wird untersagt, auf der Handelsplattform Ebay im geschäftlichen Verkehr mit dem
Endverbraucher im Fernabsatz Angebot von Waren aus dem Sortiment Batterien zu veröffentlichen oder zu
unterhalten,
1.) wenn bei den nach § 5 TMG und § 312c BGB erforderlichen Informationen nicht über die Adresse
der elektronischen Post informiert wird,
2.) wenn bei den nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV erforderlichen Informationen
(nämlich …

LG Bielefeld: Drittunterwerfung - Bei Wettbewerbsverstößen im Rahmen von eBay ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale nicht zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr geeignet.

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LG Bielefeld: Kontaktbitte bei Mängeln zulässig - Drittunterwerfung zulässiger Einwand gegen Abmahnung

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Drittunterwerfung und Wiederholungsgefahr

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LG Frankfurt a.M.: Intensitätsabschwächung - Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist im Fall von Wettbewerbsverstößen auf eBay und bei nur einer Abmahnung nicht geeignet die Wiederholungsgef

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Wegfall der vermuteten Wiederholungsgefahr erfordert, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich und unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung…

Drittunterwerfung bei Wettbewerbsverstößen auf eBay nicht möglich

Handakte WebLAWg / In einem aktuellen Urteil vom 09.04.2008 hat sich das LG Frankfurt (Az. 3/8 O 190/07) mit dem bekannten Thema der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber einer Wettbewerbszentrale auseinander gesetzt. Generell kann eine Drittun…

Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale zulässig?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Abgemahnte staunte nicht schlecht: Nicht ihm, sondern der „Zentrale zur Bekämpfung Unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt a.M.” gegenüber gab der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung ab. Geht das überhaupt? Mit diese…

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