LG Bielefeld zu Amazon Marketplace und Urheberrecht
Der Amazon Marketplace ist schon oft Zielscheibe von Abmahnungen durch Konkurrenten gewesen. Das Landgericht (4 O 587/10) hat sich am 15.11.2010 zu der Problematik von
Urheberrechtsverstößen dazu geäußert.
Die Klägerin stritt um das Recht zur Veröffentlichung von Fotos auf der Internetplattform Amazon im Rahmen einer einstweiligen
Verfügung. Die Klägerin handelt mit diversen Produkten über die Plattform Amazon – genau so wie der Beklagte. Die Klägerin hat für
ihr Verkaufsangebot ein Produktfoto des Verfügungsklägers verwandt, welches ihr beim Einstellen des Produktes von Amazon
vorgeschlagen wurde.
Der Beklagte sendete daraufhin an Amazon eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Produktdarstellung der Klägerin seine Rechte als Autor
und Fotograf verletze.
Amazon teilte dies sodann der Klägerin mit. Das Angebot der Klägerin wurde durch Amazon vom Marketplace entfernt.
Gegen die Aussage, dass das Angebot die Rechte des Beklagten verletzt wandte sich die Klägerin mit einer einstweiligen Verfügung –
jedoch vergebens.
In den Teilnahmebedingungen von Amazon heißt es zwar unter anderem:
“Urheberrecht, Lizenz, Nutzungsrechte
Die Teilnehmer übertragen Amazon einen vergütungsfreies, zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allen…
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