LG Berlin: Wertersatzpflicht, Belehrungen und eBay - Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht, in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, ist u

1. Eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht (bzw. Widerrufsrecht), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, ist unwirksam, soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist (§ 357 Abs. 3 Satz 1 BGB) und verstößt gegen §§ 3, 4 Nr, 11 UWG i. V m, §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. <br><br> 2. Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet bei Verkäufen über die Internethandsplattform “eBay” nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht in Textform vorliegt (KG Beschluss vom 05.11.2006 - 5 W 295/06 = <a href=…

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Themen: Ebay , LG Berlin
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 28. April 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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