LG Berlin : Werbe-Spam - Der werbende Charakter einer E-Mail entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt. Keine generelle Einwilligung in E-Mailwerbung durch Kontaktmöglichkeiten auf einer Internetseite.

1. Das Zusenden unerbetener Email-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. 2. Der werbende Charakter einer Email entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt. Dabei kann dahinstehen, ob jede Art von Pressemitteilungen per E-Mail, also auch solche ohne kommerziellen Hintergrund, einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb darstellen. Jedenfalls bei einem wirtschaftlichen Interesse kann sich der Aussender nicht auf Art. 5 GG berufen, zumal dieses Grundrecht gerade dem Schutz der Presse dient und sich daraus nicht umgekehrt ein im Vergleich zu sonstigen Gewerbetreibenden geringerer Schutzumfang ableiten läßt. 3. Auch das, auf den Internetseiten eines Blogs - etwa unter einem Punkt "Hinweise?" oder "Kontakt" - bekundete Inter…

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Themen: LG Berlin
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 14. Februar 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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