LG Berlin : Werbe-Spam - Der werbende Charakter einer E-Mail entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt. Keine generelle Einwilligung in E-Mailwerbung durch Kontaktmöglichkeiten auf einer Internetseite.
am 14.02.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Das Zusenden unerbetener Email-Werbung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb dar.
2. Der werbende Charakter einer Email entfällt nicht, wenn es sich um eine Pressemitteilung handelt. Dabei
kann dahinstehen, ob jede Art von Pressemitteilungen per E-Mail, also auch solche ohne kommerziellen Hintergrund,
einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb darstellen.
Jedenfalls bei einem wirtschaftlichen Interesse kann sich der Aussender nicht auf Art. 5 GG berufen, zumal dieses Grundrecht
gerade dem Schutz der Presse dient und sich daraus nicht umgekehrt ein im Vergleich zu sonstigen Gewerbetreibenden geringerer
Schutzumfang ableiten läßt.
3. Auch das, auf den Internetseiten eines Blogs - etwa unter einem Punkt Hinweise? oder Kontakt - bekundete
Interesse, von …
AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare BelÃ
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und a…
Werbe-E-Mail an Rechtsanwalt
Handakte WebLAWg / Auch die einmalige Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails an eine Kanzlei stellt im Hinblick auf die erhebliche Störung des Betriebsablaufs und die Ausuferungsgefahr einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. In…
OLG Naumburg: Unerwünschte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Bereits die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbenachricht (Spam) stellt einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebet
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Anwendung des als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Bas. 1 BGB anerkannten Rahmensrechts des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und ein hieraus resultierender quasinegatorischer Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1…
OLG Dresden: eMail-Spam
advobLAWg / Schon am 27.04.2004 hatte das OLG Dresden unter dem Aktenzeichen 14 U 197/04 das Urteil des LG Bautzen vom 16.12.2003 - Az: 2 O 829/O3 - zu eMail-Spam bestätigt: Auch die einmalige unaufgeforderte Übersendung von Werbe-E-Mails intendiert einen Ein…
Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…
Info-Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei
Handakte WebLAWg / Grundsätzlich liegt in einer unverlangt eingesandten Werbe-E-Mail ein unterlassungsrelevanter Eingriff in die Rechte des Empfängers (hier: am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb). Gibt der Versender einer Werbe-E-Mail sofort eine strafbe…
