LG Berlin: Wahl-Werbung „Wählen gehen für Thilos Thesen“ unzulässig – „Pro Deutschland“ verletzt Namensrechte

Mit Beschluss von 11.08.2011 (Az. 27 O 468/11) hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die politisch rechtsgerichtete Partei „Pro Deutschland“ nicht mit dem Namen des Autors des öffentlich stark diskutierten Buches „Deutschland schafft sich ab: Wie wir unser Land aufs Spiel setzen“, Thilo Sarrazin, Wahlwerbung betreiben darf.

Zum Sachverhalt:

Am 18.09.2011 finden in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus („Landtag“) statt. Auch die politisch rechtsgerichtete Gruppierung „Pro Deutschland“ stellt sich zur Wahl. Im Rahmen des Wahlkampfes wurde durch sie u.a. der Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“ verwendet. Neben dieser Aufforderung wurden auch Sarrazin selb…

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Themen: Deutschland , LG Berlin , Slogan , Landgericht Berlin , Thilo Sarrazin

Erschienen 2. September 2011 auf http://ra-dr-graf.de/blog/.

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