LG Berlin: Vorstand haftet für E-Mail-Spam
am 27.11.2006 von spam-abwehren.de
+++ Vorstand haftet für E-Mail-Spam der Aktiengesellschaft +++ Streitwert auch bei E-Mail-Spam an Privatperson EUR 5.000 +++
Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss
vom 21.11.2006 (AZ: 16 O 1089/06) bekräftigt, dass der Anbieter eines
E-Mail-Newsletters auch für dessen unerwünschte Zusendung als Störer
auf Unterlassung haftet.
Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Antragstellerin
dahingehend, dass die Antragsgegnerin zumindest Auftraggeberin des
Newsletters sei, da in dessen Inhalt ein Abbestell-Link zu einer
Webseite enthalten war, für die die Antragsgegnerin als
Impressumsverantwortliche, Domaininhaberin und Admin-C zeichnete. Der
Vorstand der Antragsgegnerin, einer Aktiengesellschaft, haftet auch persönlich auf …
LG Berlin: Vorstand haftet für E-Mail-Spam
spam-abwehren.de / +++ Vorstand haftet für E-Mail-Spam der Aktiengesellschaft +++ Streitwert auch bei E-Mail-Spam an Privatperson EUR 5.000 +++ Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.11.2006 (AZ: 16 O 1089/06) bekräftigt, dass der An…
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LG Berlin: Angebliches Gemeinwohlinteresse rechtfertigt nicht Telefonspam
spam-abwehren.de / Telefonspam bei Gewerbetreibenden nicht durch Gemeinwohl gerechtfertigt +++ Auch allgemeine Steigerung betriebswirtschaftlicher Chancen des Angerufenen unerheblich Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.11.2006 (AZ: …
LG Berlin: Haftung des Domaininhabers und Admin-C bestätigt
spam-abwehren.de / Haftung eines Domaininhabers und Admin-C für E-Mail-Spam +++ Abgrenzung zu AG Dresden NJW 2005, 2561 +++ Streitwert Unterlassungsansprüche E-Mail-Spam im Eilverfahren 5.000,00 Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 19.12.2006…
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