LG Berlin: "Versand nach: Europäische Union" - Die fehlende, aber erforderliche, Angabe von Auslands-Versandkosten stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsverletzung dar. Zur Frage, ob die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei der Einhal

1. Nach §§ 1 Abs. 2 Satz 2 PangV, 1 Abs. 1 Nr. 8 BGB-InfoV sind zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten der Höhe nach anzugeben. Wird die Versendung in die gesamte Europäische Union angeboten, werden aber nur die konkreten Versandkosten für einige EU-Länder (hier: Deutschland, Österreich oder Dänemark) genannt liegt grundsätzlich ein Verstoß gegen diese Vorschriften vor. 2. Wird der Versand ins Ausland (hier: Europäische Union) angeboten und erklärt sich der Unternehmer insoweit lieferbereit, liegt im Fehlen der Angabe der Auslands-Versandkosten grundsätzlich eine wettbewerbserhebliche Informationspflicht (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 312c Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 8 BGB-InfoV, § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV). Dies gilt vor allem dann, wenn gezielt mit einem Versand ins Ausland geworben und das Angebot entsprechend ausgerichtet wird (hier: durch Eingabe von "Versand nach: Europäische Union" im Rahmen von eBay), aber lediglich nur Versandkosten einiger Zielstaaten angegeben werden, eine gewisse Marktbedeutung des Händlers vorliegt und der Auslandsumsatz nicht nur völlig unbedeutend ist (Abgrenzung zu: KG Berlin, Urteil vom 07.09.2007 - Az. 5 W 266/07 = ). 3. Nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV muss der Unternehmer dem Verbraucher vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständliche Informationen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder anstelle dessen eingeräumten Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere über Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe zu Verfügung stellen. 4. Die Verlinkung auf eine externe Grafikdatei, in der die fernbsatzrechtlich erforderlichen Informationen wiedergegeben werden, genügt den gesetzlichen Anforderungen des 312c Abs. 1 BGB nicht. Denn hierdurch wird ni…

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Themen: LG Berlin
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 15. August 2008 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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