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LG Berlin: Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein

am 22.12.2006 von http://www.spam-abwehren.de

Spam-Opfer müssen sich nicht auf technische Filtermöglichkeiten verweisen lassen +++ Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung von € 150,00 räumt Wiederholungsgefahr nicht aus +++ Streitwert Unterlassungsansprüche E-Mail-Spam im Eilverfahren 5.000,00
Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 22.12.2006 zum Aktenzeichen 15 O 1036/06 klargestellt, dass angesichts von einer Spamquote von immerhin noch rund 65 % nach Durchlauf eines Spam-Filters auch eine einzelne Spam-E-Mail Unterlassungsansprüche des Empfängers begründet. Weiterhin stellte es fest, dass die vorprozessual abgegebene Unterwerfungserklärung mit einer angebotenen Vertragsstrafe von € 150,00 pro erneutem Rechtsverstoß angesichts der Kostenvorteile der E-Mail-Werbung nicht zur Ausräumung der durch den Rechtsvertoß …

LG Berlin: Unterlassungserklärung muss ernsthaft sein

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Drogenabbau durch die Polizei

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Viel Mühe haben sich nicht wenige Drogisten mit dem Anbau von vielen, vielen grünen Pflanzen gegeben und sind jetzt sicher bannig enttäuscht, dass ihnen die Ernte nicht das erwünschte Milliönchen eingebracht hat, sondern nur einen Rundschlag der…

LG Frankfurt/Oder: Streitwert Telefax-Spam 7.500 EUR

spam-abwehren.de / Streitwert bei Unterlassungsansprüchen wegen Faxspam € 7.500 Das Landgericht Frankfurt/Oder in seinem Beschluss vom 10.01.2007 zum Aktenzeichen 17 O 19/07 für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen eines von Faxspam…

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