Alle Blogs » LG Berlin: Ungewollte Werbung per E-Mail ist rechtswidriger Spam. Immer.

LG Berlin: Ungewollte Werbung per E-Mail ist rechtswidriger Spam. Immer.

am 15.02.2007 von http://www.kremer-legal.com

„Seriöse“ Spammer glauben immer im Recht zu sein. Darunter fallen etwa die Unternehmen, die glauben, sie würden dem Empfänger mit ihrer Werbung einen Gefallen tun, weil der Empfänger ohne Ihr Produkt nicht mehr leben kann. Schönes Beispiel: Werbung per E-Mail oder Fax an einen Rechtsanwalt für eine – natürlich – günstige Berufshaftpflichtversicherung. Verwundert zeigen sich die „seriösen“ Spammer dann immer, wenn sie statt eines Vermittlungsauftrags eine Abmahnung samt Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als Antwort erhalten. Dabei hat das Landgericht Berlin jüngst wieder einmal bestätigt, dass auch die erstmalige unverlangte Zusendung von Werbung per E-Mail wegen der Nachahmungsgefahr einen Eingriff in Rechte des Empfängers darstellt, die dieser nicht hinnehmen muss. Bei Unternehmen genügt auch nicht, dass die beworbene Ware oder Dienstleistung für den Unternehmer von Interesse sein könnte – dann wäre schließlich jede Werbung zulässig (LG Berlin, Beschluss v. 19.12.2006 – Az: 15 O 1028/06 = Volltext via aktiv-gegen-spam.de).

Sachverhalt
Der Antragsteller ist als Rechtsanwalt tätig. Von den Antragsgegnern erhielt er eine Werbung per E-Mail, ohne gegenüber den Antragsgegnern in den Empfang der Werbung zuvor eingewilligt zu haben oder mit den Antragsgegnern in einer Geschäftsbeziehung zu stehen.
Als die Antragsgegner auf die Aufforderung des Antragstellers zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht reagierten, beantragte der Antragsteller beim LG Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegner.
Entscheidung
Das LG gab dem Verfügungsantrag statt:

[…]Der Antragsteller hat einen Unterlassungsanspruch aus §§823 Abs. 1, 1004 BGB wegen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht und in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Die Beeinträchtigung des Antragstellers ist nicht als bloße Bagatelle …

KG Berlin: Werbung für Klingeltöne in Jugendzeitschriften wettbewerbswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In der Vergangenheit mussten sich die Gerichte bereits mehrfach mit der Werbung für Handy-Klingeltönen, die sich speziell an Jugendliche richtet, auseinandersetzen, vgl. hierzu auch unsere Rechts-FAQ Recht der Neuen Medien, Punkt 14 Klingeltöne.In…

LG Berlin: Rechtswidriger E-Mail-Spam auch bei angeblicher Pressemitteilung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Beschl. v. 01.06.2006 - Az.: 16 O 389/06 PDF via aktiv-gegen-spam.de) hat entschieden, dass auch als Pressemitteilung titulierte E-Mails rechtswidrigen darstellen.Der Antragsteller betreibt mit weiteren Anwaltskollegen das RSV-Blog und…

KG Berlin: Werbung mit Test zu veralteten Webhosting-Produkten rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 14.03.2006 - Az.: 5 W 40/06) hat entschieden, dass ein Webhosting-Unternehmen nicht mit den Tests von veralteten Produkten werben darf.Das bekannte Webhosting-Unternehmen hatte bei seiner Werbung noch z.T. mit Tests aus dem …

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

Handakte WebLAWg / Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Pos…

KG Berlin: Google AdWords-Inserent haftet nicht für Anzeigen auf rechtswidriger Domain

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 18.08.2006 - Az.: 5 W 190/06) hat entschieden, dass der Inserent eines Google-AdWords-Werbeauftrags grundsätzlich nicht dafür haftet, wenn seine Anzeigen auf einer rechtswidrigen Domain angezeigt werde.Eine Haftung trete v…

LG Berlin: 65 % Werbemüll sind keine Bagatelle

Aktiv gegen Spam / Oftmals ist von den abgemahnten Spammern zu hören, daß eine Abmahnung und die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe wegen einer einzigen Werbe-eMail doch die Grenze der Belästigung noch nicht erreicht hätte. Dem ist jetzt das Landg…

Vermutetes Interesse ist keine Rechtfertigung für Spam

Aktiv gegen Spam / Der Spammer trug vor, er könne von einem Einverständnis des Empfängers der eMail-Werbung ausgehen. Schließlich ist das beworbene Produkt doch gerade für solche Unternehmen wie das des Empfängers von grundsätzliche…

Unterlassungserklärung ist nur strafbewehrt wirksam

Aktiv gegen Spam / Eine Unterlassungserklärung ist nur dann geeignet, die Wiederholungsgefahr wirksam zu beseitigen, wenn sie strafbewehrt ist. Dies bedeutet, der Spammer muß versprechen, daß er im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zahlen wird. Die…

Ein Einverständnis kann nicht vermutet werden

Aktiv gegen Spam / Die Spammer, die ihre eMail-Werbung für Sägen zum Beispiel an einen Schreiner schicken, berufen sich gern darauf, daß sie davon ausgehen durften, der Schreiner habe Interesse an Sägen und deswegen kann sein Interesse an Säg…

Beurteilung einer unverlangten Werbung per E-Mail

Handakte WebLAWg / Bei der Beurteilung der unverlangten Werbung per E-Mail (Spam) kann nicht die einzelne E-Mail, die der Betroffene von den Werbenden erhalten hat, isoliert betrachtet werden. Denn es muss berücksichtigt werden, dass Werbung per E-Mail den Keim zu ein…

AG Burgwedel: Ungewollte E-Mail-Werbung: Streitwert nur 500,00 EUR? Single-Opt-in ausreichend? - Bei der Verwendung des so genannten Single-Opt-in-Verfahrens für die Anmeldung bei E-Mails-Newslettern ist technisch nicht nachweisbar, dass der konk

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken an einen Gewerbetreibenden stellt aufgrund der damit verbundenen Belästigung für den Empfänger einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb dar, den er nicht hinzunehmen hat, sofern nicht aus…

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

RA Sascha Kremer

Infos zur Kanzlei & News aus IT/IP

» Kanzlei Kremer

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »