LG Berlin: Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel darf keine versteckte Einverständniserklärung für Werbung enthalten

LG Berlin, Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 (Axel-Springer-Verlag) LG Berlin, Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 90/09 (Ullstein-Verlag) §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

Das LG Berlin hat nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden, dass Zeitungsverlage ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben dürfen, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Das gleiche gelte für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber. Überdies sei die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse.

Der vzbv: “Der Bestellcoupon der Berliner Morgenpost enthielt für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin erklärte sich de…

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Themen: Datenschutz , Berlin , Urteil , LG Berlin , Einwilligung , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Gewinnspiel , Landgericht Berlin , Werbung , Einverständnis
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 16. Februar 2010 auf http://damm-legal.de.

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