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LG Berlin: Streitwert liegt bei 7.500,00 EUR

am 21.06.2006 von http://www.aktiv-gegen-spam.de

Hinsichtlich der Höhe des Streitwertes (auch als Verfahrens- oder Gegenstandswert bezeichnet) gibt es unterschiedliche Entscheidungen in der Republik. Für Berlin entscheiden die beiden laut Geschäftsplan für Spam zuständigen Wettbewerbskammern des Landgerichts, die Zivilkammern 15 und 16, jedoch einheitlich – und zwar in Kenntnis insbesondere auch der anders lautenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Danach liegt für in Berlin anhängige Verfahren der Wert bei 7.500,00 EUR in …

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