LG Berlin: Streitwert für einzelne Spam-E-Mail bei EUR 7.500
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Hinsichtlich der Höhe des Streitwertes (auch als Verfahrens- oder Gegenstandswert bezeichnet) gibt es unterschiedliche Entscheidungen in der Republik. Für Berlin entscheiden die beiden laut Geschäftsplan für Spam zuständigen Wettbewerbskammern des Landgerichts, die Zivilkammern 15 und 16, jedoch einheitlich – und zwar in Kenntnis insbesondere auch der anders lautenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
Danach liegt für in Berlin anhängige Verfahren der Wert bei 7.500,00 EUR in der Hauptsache und bei 5.000,00 EUR im einstweiligen Verfügungsverfahren.
Dies wurde auch noch einmal mit Beschluß des Landgerichts vom 01.06.2006 zum Geschäftszeichen 16 O 389/06 ausdrücklich formuliert.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 21. Juni 2006 auf http://www.aktiv-gegen-spam.de.
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