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LG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

am 06.01.2005 von http://www.dr-bahr.com/

Erst vor kurzem hat der BGH zu der Bestimmung des Streitwerts bei unverlangter E-Mail-Zusendung Stellung genommen, vgl. die Kanzlei-Info v. 30.12.2004. Er hat die Festlegung des Streitwertes …

BGH: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 30.11.2004 - Az.: VI ZR 65/04 - PDF) hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangter E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist.In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier Werte zwischen 1.000 - 10.000,- …

KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Erst vor kurzem haben die Kanzlei-Infos über den Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04) berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 07.01.2005. Danach haben die Berliner Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlic…

KG Berlin: Streitwert bei unverlangter E-Mail-Zusendung

Streitsache / Blog / Dem Beschluss des LG Berlin (Beschl. v. 04.01.2005 - Az.: 16 0 467/04), in dem die Richter entschieden, dass sie bei nicht-wettbewerbsrechtlichen Verfahren einen Streitwert von 7.500,- € für sachlich angemessen halten, hat sich nun in einer aktue…

Streitwert bei unverlangter E-Mail

Streitsache / Blog / Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangten E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist. In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sind hier Werte zwischen 1.000 - 10.000,- € üblich. Im vorliegenden Verfahren wu…

Unverlangte E-Mail-Zusendung

Handakte WebLAWg / Der BGH (PDF) hatte darüber zu entscheiden, wie der Streitwert bei einer unverlangten E-Mail-Zusendung zu bestimmen ist. In der instanzgerichtlichen...…

Werbe-E-Mail an Rechtsanwalt

Handakte WebLAWg / Auch die einmalige Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails an eine Kanzlei stellt im Hinblick auf die erhebliche Störung des Betriebsablaufs und die Ausuferungsgefahr einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. In …

LG München I: Medienprivileg bei unbestellter E-Mail-Zusendung

advobLAWg / Bei E-Mails, die die Redaktion eines Verlags zum Zwecke der Informationsbeschaffung und Recherche versendet, handelt es sich nicht um unzulässige Werbe-E-Mails mit der Folge, dass ein Unterlassungsanspruch nicht besteht. Dies entschied das LG Münch…

Zum Streitwert bei unverlangter EMail

Handakte WebLAWg / Wenn die Kommunikation mittels E-Mail für den Antragsteller erkennbar von besonderer geschäftlicher oder beruflicher Bedeutung - also nicht nur rein privat - ist, kann schon im Verfügungsverfahren ein Streitwert von 7.500,- EUR für unverlangte E-…

AG Nienburg: E-Mail-Werbung + Wiederholungsgefahr?

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Nienburg (Urt. v. 14.04.2004 - Az.: 6 C 735/03 (II)) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Unterlassungsanspruch gegen E-Mail-Werbung auch dann besteht, wenn der Empfänger sich erst nach mehrfacher Zusendung über mehrere Wochen hinweg rührt…

LG Lübeck: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Lübeck (Urt. v. 29.09.2004 - Az.: 5 O 212/04) hatte zu beurteilen, ob gegen die Versendung von unverlangter E-Mail-Werbung die rechtliche Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung besteht.Der Antragsteller hatte von dem Antragsgegner eine S…

Anti-SPAM - Ein Leitfaden über und gegen unverlangte E-Mail-Werbung

Weblawg.de / Das Projekt Hessen-IT des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bietet im Rahmen der Reihe Praktische Hilfen für IT-Anwender eine Broschüre Anti-SPAM - Ein Leitfaden über und gegen unverlangte E-Mail-Werbung, die m…

LG Hamburg: Wiederholungsgefahr & Streitwert bei E-Mail-Spam

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer aktuellen Entscheidung hat das LG Hamburg (Beschl. v. 10.02.2006 - Az.: 309 T 599/05) festgestellt, dass auch bei einer einmaligen E-Mail-Zusendung schon eine Wiederholungsgefahr besteht.Da die erste Instanz dem Anspruch auf Erlass einer ein…

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