LG Berlin: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung bei Veröffentlichung von Briefen auf geschützter Internetseite

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG schützt davor, dass ein gewisser Kernbereich eines jeden Menschen unangetastet bleibt. Zivilrechtlich umfasst das Recht unter anderem das Recht am geschrieben Wort, also gerade den Schutz davor, dass Aufzeichnungen in privaten und geschäftlichen Briefen nicht ungefragt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin von Anfang Oktober 2009 (Beschluss vom 08.10.2009 – Az.: 27 O 734/09) greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht aber nicht, wenn das Schreiben auf einer passwortgeschützten Seite im Internet veröffentlicht wird.

Im zu entscheidenden Fall waren die Kläger ehemalige Mitglieder des beklagten Vereins. Nach der Kündigung forderten sie den Verein im Rahmen einer Abmahnung dazu auf, sämtliche auf der Homepage des Vereins vorhandenen Fotos von Ihnen zu entfernen. Den kompletten Schriftverkehr mit den Klägern einschließlich der Abmahnung veröffentlichte der Verein auf seiner internen, passwortgeschützten Webseite. Darin sahen die Kläger eine Verletzung ihrer allgemeinen Persönlichkeitsrechte, weshalb sie gegen den Verein den Rechtsweg einschlugen.

Das Landgericht Berlin allerdings gab der Beklagten Recht. Eine interne Veröffentlichung von Schreiben sei im konkreten Fall zulässig. Die umfassende Abwägung zwischen den Interessen der Kläger und der Beklagten sei vorliegend zugunsten des beklagten Vereins zu treffen.

Der Schriftverkehr wurde schließlich veröffentlicht, um die anderen Mitglieder des Vereins in Kenntnis über die rechtliche Auseinandersetzung zu setzen und zur Kontrolle über nicht gelöschte Inhalte der Kläger auf der eigenen Vereinshomepage aufzurufen. Die Schreiben enthielten gerade keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen über die ehemaligen Mitglieder. Damit habe der Verein nach Ansicht der Berliner Richter nur seine berechtigten Interessen wahrgenommen. Außerdem sei ein einfacher Zugriff auf die veröffentlichten Inhalte gerade nicht möglich gewesen, diese seien nur einem kleinen Kreis und nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Der begehrte Unterlassungsanspruch der Klägerseite bestehe daher mangels Persönlichkeitsverletzung nach Ansicht des LG Berlin nicht.

Fazit: Die Frage, ob Inhalte im Internet auf passwortgeschützten Seiten rechtlich relevant sind, wird in der Praxis häufig gestellt. Das LG Berlin hat nun zumindest für d…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Abmahnung , LG Berlin , Online-recht , Allgemeines Persönlichkeitsrecht , Interessenabwägung , Landgericht Berlin , Passwort
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. Januar 2010 auf http://blog-it-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Köln – Internetdomain „fc-bayern.es“ stellt Namensrechtsverletzung des FC Bayern München dar

Das Blog für IT-Recht | 29. Juli 2010 — Nachdem es die deutschen Nationalspieler erst im Halbfinale der Weltmeisterschaft 2010 auf dem Spielfeld mit den Spaniern zu …

OLG Hamm: Kein Kostenersatz bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Das Blog für IT-Recht | 11. März 2010 — Abmahnungen werden bei Rechtsverletzungen im Internet teilweise massenweise ausgesprochen. Der Abgemahnte wird in der Regel d…

LG Hamburg: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Internet-Bildersuchmaschine nicht möglich

Das Blog für IT-Recht | 11. Dezember 2009 — Befindet sich eine selbst erstellte Graphik oder eine Photographie erst einmal auf einer Webseite, so dauert es in der Regel …

OLG Rostock zum fliegenden Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Das Blog für IT-Recht | 17. Februar 2010 — Werden Rechtsverletzungen im Internet begangen, so geht die ganz herrschende Rechtsprechung davon aus, dass für die Zuständig…

LG Berlin – Affiliate trägt im Missbrauchsfall die Beweislast

Das Blog für IT-Recht | 31. März 2010 — In sogenannten Affiliate Systemen bieten meist kommerzielle Anbieter („Merchants“) ihren Vertriebspartnern („Affiliates“) ein…

LG Hamburg: Haftung des Domaininhabers für Rechtsverletzungen Dritter

Das Blog für IT-Recht | 8. Juli 2010 — In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.03.2010 – Az.: 310 O 100/10) bestätigten die norddeut…

BGH: chefkoch.de vs. marions-kochbuch.de – Portalbetreiber haftet für rechtswidrige Bilder-Uploads

Das Blog für IT-Recht | 9. Dezember 2009 — Rezeptportale im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit, weil Sie eine kostenlose Alternative zum klassischen Kochbuch dar…

LG Frankfurt a.M.: Links auf Twitter zu rechtswidrigen Webseiten unzulässig

Das Blog für IT-Recht | 25. Juni 2010 — Der Micro-Blogging-Dienst Twitter hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer der erfolgreichsten „Social Media“ Plattformen i…

BGH: Haftung des Merchants für Rechtsverletzungen durch seine Affiliates

Das Blog für IT-Recht | 22. Oktober 2009 — Unter Affiliate-Marketing versteht man eine Werbeform, an der sich Werbetreibende (sog. „Merchants“) und Partner („Affiliates…

Luftbildaufnahmen ohne individuelle Erkennbarkeit von Menschen zulässig

Das Blog für IT-Recht | 14. Oktober 2009 — Das Amtsgericht München hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom August 2009 (Urteil vom 19.08.2009, Az.: 161 C 3130/09) …

res-media | Rechtsanwalt Medienrecht Mainz Berlin Mannheim

Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Medienrecht, IT-Recht, Internetrecht.