Das neue UWG – vollkommen harmonisiert
LBR-Blog | 4. Juni 2008 — Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 einen Entwurf zur Änderung des UWG beschlossen. Ziel der Änderungen ist u.a. die Umsetzung de…
Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 28. Oktober 2008 – AZ: 16 O 263/08 – entschieden, dass eine ein Missbrauch des Abmahnungsrechts entsprechend § 8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegt, weil der Abmahnende in acht Monaten 19 Verfahren angestrengt hatte und die Kosten dieser Rechtsverfolgung den eigenen Umsatz des Abmahnenden im zugrunde liegenden Wettbewerb deutlich überstiegen. Offensichtlich verfolgte der Abmahnende nur kleinere Verstöße bei seinen Mitbewerbern und hatte selbst in dem entsprechenden Zeitraum selbst keine Angebote online.
Interessant an dieser Entscheidung ist die Begründung des Gerichts zu einer spürbaren Wettbewerbsbeeinträchtigung iSv. § 3 UWG durch fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Dr. Bahr fasst das Urteil zu diesem Punkt auf silicon.de zusammen:
“Zudem sei eine Beeinträchtigung der Antragstellerin durch die angegriffenen Klauseln kaum anzunehmen. Diese kämen erst zum Tragen, nachdem der Kunde seine Erwerbsentscheidung bereits getroffen habe, so dass ein Nachteil der Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin fern liege.”
Die Begründung überzeugt nicht. Denn nach ganz überwiegender Auffassung liegt ein Wettbewerbsverstoß nicht nur dann vor, wenn die Entscheidung des Verbrauchers vor Vertragsschluss unlauter beeinflusst wurde, was sich direkt aus dem UWG ergibt, soweit es in § 2 Abs. 1 Ziff. 1 UWG heißt:
(1) Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet 1. “geschäftliche Handlung” jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen;
Der Nachteil des einen Mitbewerbers kann sich durcha…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. März 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
LBR-Blog | 4. Juni 2008 — Das Bundeskabinett hat am 21.05.2008 einen Entwurf zur Änderung des UWG beschlossen. Ziel der Änderungen ist u.a. die Umsetzung de…
BERLIN BLAWG | 1. April 2010 — Mit Urteil vom 08. Mai 2008 – I ZR 83/06 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Unternehmen mit eigener Rech…
BERLIN BLAWG | 27. Februar 2010 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 21.01.2010 – I ZR 47/09 – entschieden, dass ein Wettbewerbsverein, der einen M…
BERLIN BLAWG | 5. Mai 2009 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 24. März 2009 – AZ: 4 U 211/08 – entschieden, dass eine wettbewerbsrechtl…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 1. April 2009 — LG Berlin, Urteil vom 28.10.2008, Az. 16 O 263/08 § 8 Abs. 4 UWG Das LG Berlin hatte über die Frage des Vorliegens von Rech…
BERLIN BLAWG | 5. Mai 2010 — Mit diesem Dreiklang hatte sich das Kammergericht in seiner Urteil vom 19. März 2010 – 5 U 42/08 – auseinanderzusetzen. Eine Ka…
BERLIN BLAWG | 5. November 2009 — Das Landgericht (LG) Dortmund hat mit Urteil vom 6. August 2009 – 19 O 39/08 – entschieden, dass eine Abmahnung rechtsmissbrä…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Mai 2010 — OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2010, Az. 4 U 223/09 § 8 Abs. 4 UWG Das OLG Hamm hat in diesem Urteil erneut klargestellt, dass …
Trainingsblog-eCommerce | 10. Oktober 2008 — Das Landgericht (LG) Bochum hat mit Urteil vom 8.7.2008 (Az.: 13 O 128/05) entschieden, dass die Verwendung rechtswidriger Klau…
BERLIN BLAWG | 24. Juni 2009 — In einem Bestrafungsantrag nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO) in einer Wettbewerbssache war der Rechtsanwalt der Schuldneri…