LG Berlin: Loriot-Briefmarken müssen von Wikipedia-Seite entfernt werden - Wikimedia Foundation Inc. haftet als Störer ab Kenntnis von der Rechtsverletzung

LG Berlin Beschluss vom 06.10.2011 15 O 377/11 Loriot-Briefmarke Das LG Berlin hat entschieden, dass die Wikimedia Foundation Inc. Abbildungen, welche Briefmarken mit Motiven von Loriot zeigen, von den Wikipedia-Seiten entfernen muss. Das LG Berlin erklärt sich in Einklang mit der gängigen Rechtsprechung für zuständig, da die deutschsprachige Wikipedia-Webseite bestimmungsgemäß in der Bundesrepublik aufgerufen werden kann. Das Gericht bejaht eine Urheberrechtsverletzung, für welche die Wikimediua Foundation Inc. als Störerin ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet. Bei den abgebildeten Motiven handelt es sich um Werke der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG. Weiter führt das Gericht aus,…

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Themen: Abmahnung , Wikipedia , LG Berlin , Web2.0 , Kenntnis , Loriot , Briefmarken , Schranke , Rechtsverletzung , User-generated-content , Socialmedia , Briefmarke , Amtliches Werk , Störerhaftung.wikimedia Foundation Inc. , Wikiepdia

Erschienen 21. November 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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