LG Berlin: Limited-Director haftet bei Spam für seine Limited auf Unterlassung

Limited-Kaskade schützt nicht vor Störerhaftung +++ Streitwert E-Mail-Spam im Eilverfahren € 7.500,00

Auch der Director einer englischen Limited Company haftet als Störer für Spam des Unternehmens, welches er - vermittelt durch über mehrere Ebenen ineinander verschachtelte weitere Limited Companies - letztlich vertritt.

Den Streitwert für die Unterlassungsansprüche wegen E-Mail-Spam bei dem gewerblich tätigen Antragsteller setzte das Gericht mit € 7.500,00 fest.

Der sehr kurz begründete Beschluss des Landgerichts Berlin im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 19.01.2007 zum Aktenzeichen 16 O 1213/06 ist hier nachlesbar.

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Themen: LG Berlin
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 24. Januar 2007 auf http://www.spam-abwehren.de.

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