LG Berlin: Keine Eintragung der Verlegung des Sitzes einer deutschen GmbH in das EU-Ausland in das Handelsregister
am 04.04.2005 von http://rafranke.blogspot.comDie Notarkammer Berlin informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, das in der Handelsregistersache 93 HRB 56163 B durch Beschluss vom 22. Februar 2005 entschieden hat, dass die Verlegung des Satzungssitzes einer nach dem deutschen Recht gegründeten GmbH nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen werden könne. Das Niederlassungsrecht aus Art. 43, 48 EGV gebiete es nicht, dass EU-Staaten ihren Gesellschaften die Verlegung des Satzungssitzes in das EU-Ausland bei Beibehaltung der Rechtsform ermöglichen. Das Eintragungsbegehren könne nicht mit Erfolg auf entgegenstehende Rechtsprechung des EuGH gestützt werden. Zwar habe der EuGH für Zuzugsfälle bereits mehrfach entschieden, dass eine in einem europäischen Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft in einem anderen Mitgliedsstaat in vollem Umfang anerkannt werden müsse. Demgegenüber habe der EuGH …
Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH nach Portugal nicht möglich
Unternehmensrechtliche Notizen / Eine in München registrierte GmbH verlegte ihren Sitz nach Portugal. Die Gesellschaft wurde dort unter Hinweis auf die Voreintragung in Deutschland im Register als portugiesische LDA eingetragen worden. Die Gesellschaft begehrt, dass im deutschen H…
Gewerbesteuer bei EU-Gesellschaften
Blickpunkt Recht & Steuern / Mit einem gleich lautenden Erlaß der obersten Finanzbehörden der Länder hat die Finanzverwaltung die notwendigen Reaktionen auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs über die Rechtsfähigkeit von Handelsgesellschaften gezogen, die in einem a…
Verlegung des Verwaltungssitzes gehört zur Niederlassungsfreiheit („Cartesio“)
Unternehmensrechtliche Notizen / In der Rechtssache “Cartesio” hat der Generalanwalt seinen Schlussantrag gestellt. Der Fall: Cartesio ist eine in Ungarn registrierte Kommanditgesellschaft. Im November 2005 beantragte sie beim Handelsregistergericht, die Verlegung ihres…
Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH nach Portugal nicht möglich
Unternehmensrechtliche Notizen / Eine in München registrierte GmbH verlegte ihren Sitz nach Portugal. Die Gesellschaft wurde dort unter Hinweis auf die Voreintragung in Deutschland im Register als portugiesische “LDA” eingetragen worden. Die Gesellschaft begehrt, dass…
Lichtensteinische Aktiengesellschaft
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Handelsgesellschaft aus einem EFTA-Staat ist auch dann in Deutschland als rechtsfähig anzusehen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland entfaltet, trotzdem aber nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen…
Gesellschaften aus EFTA-Staaten
Blickpunkt Recht & Steuern / Seit den “Inspire-Art” und “Überseering”-Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs ist entschieden, daß alle nach den Gesetzen irgend eines EU-Staates gegründete Handelsgesellschaften (so etwa auch eine englische “…
