LG Berlin: Kein Titelschutz für Buchtitel “Internetrecht”

LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008, Az. 52 O 416/07 - Der Kollege, Rechtsanwalt H. hatte sich schon für das Thema „Internetrecht” interessiert und ein schmales Bändchen geschrieben, als noch kaum jemand von dem neuen Bereich Kenntnis genommen hat. Dann gab es weitere Autoren, z. B. Dr. Frank A. Koch, der mit immerhin über 900 Seiten in der zweiten Auflage zum „Internet-Recht” das Thema behandelte. Doch nun kam bei juris ein Kommentar „Internetrecht” heraus und es kam zu einem Prozess vor dem LG Berlin: Dies entschied dann auch weise, dass der beschreibende Inhalt und die fehlende Unterscheidungskraft des Titels „Internetrecht” einen Schutz des Titels ausschließe. Ein Allgemeinbegriff in einem zunehmend an Bedeutung gewinnenden Rechtsbereich, schließe eine schutzwürdige Kennzeichnungskraft durch Erstbenutzung aus.

Die Einschränkung des Schutzes von Titeln hätte dem Kläger aus dem Bereich des Domainschutzes bekannt sein können und sollen. Die Entscheidung des LG Berlin ist alles andere als überraschend. Ein anders lautendes Urteil hätte sowohl im Buchhandel als auch für den Bereich der Kollision von Titeln mit Domainnamen einen grundlegenden Richtungswechsel bedeutet. Den hat es nun nicht gegeben.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de

- *** -

LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008, Az. 52 O 416/07 - Kein Titelschutz für Buchtitel “Internetrecht”

Sachverhalt:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für den Buchtitel des seit 1999 von ihr verlegten Fachbuches „Internetrecht” Werktitelschutz beanspruchen kann und der Beklagten den Vertrieb und die Werbung des juris Praxiskommentars „Internetrecht” untersagen kann. Die Klägerin verlegt Fachpublikationen für die Bereiche Recht, Wirtschaft, Streuern, die Beklagte betreibt einen Print-Online-Verlag für juristische Informationen, und verlegt auch juristische Publikationen.

Die Klägerin hat seit 1999 unter der Bezeichnung „Internetrecht” ein Fachbuch herausgebracht zum Recht der elektronischen Medien, verfasst von N. H., welches derzeit in der 2. Auflage erhältlich ist.

Die Beklagte vertreibt und bewirbt in ihrer Kommentarreihe „juris PraxisKommentar” ein juristisches Fachbuch „Internetrecht” von Prof. Dr. Dirk Heckmann; welches seit kurzem als Druckausgabe erhältlich ist und seit Juni 2007 online über den Dienst „JurisBookLine” der Beklagten abrufbar ist.

Die Klägerin mahnte die Beklagte mit Schreiben vom 18.04.2007 unter Hinweis auf ältere Titelschutzrechte ab und forderte sie vergeblich auf, die Veröffentlichung und den Vertrieb dieses Praxiskommentars mit dem Titel „Internetrecht” zu unterlassen.

Die Klägerin behauptet, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei der Begriff „Internetrecht” sowohl im allgemeinen als auch im juristischen Sprachgebrauch unüblich gewesen, da sich das Medium Internet insbesondere der sog. E-Commerc…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Internet , Berlin , Urteile , Rechtsanwalt , LG Berlin , Urheber , Abmahnungen , Grundlagen , Internet-recht , Koch
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 15. September 2008 auf http://www.jur-blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Urteile Landgericht Berlin: LG Berlin: Zu der Frage, wann ein Buchtitel Markenrechtsschutz genießt oder rein beschreibend ist

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. Oktober 2008 — LG Berlin, Urteil vom 14.02.2008, Az. 52 O 416/07 §§ 5 Abs. 3, 15 MarkenG Das LG Berlin hatte über die Frage zu entscheiden…

Kein markenrechtlicher Schutz für den Begriff “Internetrecht”

IT-Recht Blog | 11. September 2008 — Wie das LG Berlin in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urt. v. 14.02.2008 - Az.: 52 O 416/07) bekannt gab, genießt der…

Lehrbuchtitel 'Internetrecht' besitzt keine Kennzeichnungskraft

Die herrschende Meinung | 13. Oktober 2008 — Dem Lehrbuchtitel "Internetrecht" kommt aufgrund seines beschreibenden Sinngehalts keine Unterscheidungskraft zu und es liegt k…

Kein Markenschutz für Buchtitel “Internetrecht”

Handakte WebLAWg | 11. September 2008 — Das wäre auch noch schöner gewesen, Markenrechte für den Werktitel “Internetrecht” geltend machen zu können. Die 52. Zivilkamme…

Ass. iur. Thomas Gramespacher : Dirk Heckmann (Hrsg.), PraxisKommentar Internetrecht, Telemediengesetz, E-Commerce, E-Goverment

MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. Februar 2008 — Saarbrücken: Juris GmbH, 2007, 771 Seiten, 139,00 EUR Das "Internetrecht" stellt keine geschlossene Rechtsmaterie dar. Vielmehr ve…

Az. I-20 U 166/09 OLG Düsseldorf: OLG Düsseldorf, I-20 U 166/09 - Rapidshare:

ipweblog.de | 6. Mai 2010 — OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010, I-20 U 166/09 - Rapidshare Aus der Urteilsbegründung: Eine erhöhte Prüfungspflicht…

BNetzA: Mehr Transparenz für Telefonrechnung

§§ Jur-Blog.de §§ | 26. Oktober 2008 — In einem Bericht der Comupterwoche online vom 24.10.2008 wird auf die neuen Abrechnungsregelungen der Bundesnetzagentur zum E…

juris PraxisKommentar Internetrecht wärmstens zu empfehlen!

For..Net | 22. April 2010 — Laut der Rezension von Christine Dechmann in MMR-Aktuell 2010, 302170 kann die 2. Auflage des von Prof. Dr. Dirk Heckmann her…

BGH, I ZR 135/06 - ahd.de: Domainhandel ./. Domaingrabbing

ipweblog.de | 16. Juni 2009 — BGH, Urt. v. 19. Februar 2009 - I ZR 135/06 - ahd.de Amtliche Leitsätze: Die Registrierung eines Domainnamens kann nur bei …

Recht lesenswert: Spiegel Online zum Thema "Deutsches Internetrecht"

kLAWtext | 13. August 2009 — Spiegel online veröffentlicht heute einen Beitrag "Die Rache des Textmonsters", in dem bekannte deutsche Juristen zu folgenden The…

Kanzlei Exner

Homepage der Kanzlei Exner f�r EDV- und IT-Recht, Wirtschaftsrecht und Vertragsgestaltung


+++ derNewsticker.de +++