Alle Blogs » LG Berlin: Kein Regelstreitwert in Markensachen und Patentanwaltskosten nicht immer erstattungsfähig

LG Berlin: Kein Regelstreitwert in Markensachen und Patentanwaltskosten nicht immer erstattungsfähig

am 02.07.2008 von http://damm-legal.de

LG Berlin, Urteil vom 18.09.2007, Az. 15 O 698/06
§§ 14 Abs. 6, 4 Nr. 1, 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, 677, 683, 670 BGB
Das LG Berlin ist der Ansicht, dass der vom BGH im Markenrecht angenommene Regelstreitwert von 50.000,00 EUR für Löschungswiderspruchsverfahren gilt, jedoch nicht ohne weiteres für alle sonstigen markenrechtlichen Streitigkeiten, die sich auf Markenverletzungen beziehen. In Fällen, die sich nicht mit der Löschung von Marken befassen, ist der Streitwert für jeden einzelnen Fall nach dem Interesse des Klägers an einer Unterlassung bzw. an Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen zu bemessen.
Desweiteren entschied das LG Berlin, dass die Hinzuziehung eines Patentanwalts in dem außergerichtlichen Verfahren auf Grund eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Schadensminderungpflicht rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der markenrechtliche Verstoß auf der Hand liegt und keiner weiteren Begründung und/oder rechtlichen Beurteilung bedarf.

Landgericht Berlin
Urteil
In dem Rechtsstreit …
hat die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin, im schriftlichen Verfahren, bei dem Schriftsätze bis zum 29.08.2007 eingereicht werden konnten, durch … für Recht erkannt:

1. Der Beklagte wird verurteitt. an die Klägerin EUR 911,80 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 29. September 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 23 % und die Klägerin 77 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von …

LG Berlin: Streitwert bei markenrechtlichen Abwehransprüchen - Der vom Bundesgerichtshof angenommenen Regelstreitwert in Höhe von 50.000 EUR im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahrens, kann nicht verallgemeinernd auf

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der vom Bundesgerichtshof angenommenen Regelstreitwert in Höhe von 50.000 EUR im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchsverfahrens, kann nicht ohne weiteres auf markenrechtliche Abwehransprüche übertragen werden. Bei einem…

Kein Regelstreitwert in Höhe von 50.000,- € bei Markenverletzungsverfahren – Bundesgerichtshof missgedeutet

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.09.2007 (Az.: 15 O 698/06) entschieden, dass der vom Bundesgerichtshof angenommene Regelstreitwert in Höhe von EUR 50.000,- im Falle eines markenrechtlichen Löschungs- bzw. Widerspruchs…

Markenverletzungsstreit – zusätzliche Hinzuziehung eines Patentanwalts rechtsmissbräuchlich

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / In Markenverletzungsstreitigkeiten wird oftmals von Rechtsanwälten praktiziert, dass zusätzlich zum Rechtsanwalt ein Patentanwalt zur vorgerichtlichen Abmahnung hinzugezogen wird. Auf diese Weise schießen die Kosten in die Höhe –…

OLG Dresden: Verwendung von fremden Marken in Google AdWord-Werbung ist nicht markenrechtswidrig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007, Az. 14 U 1985/06 §§ §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 415 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 MarkenG Das OLG Dresden ist der Rechtsansicht, dass die Verwendung einer fremden Marke als Google AdWord eine…

AG Frankfurt a.M.: Bei Verstoß gegen Urheberrechte an Ed-Hardy-Produkten gilt ein Streitwert von 50.000 EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Frankfurt a.M. Urteil vom 11.04.2008, Az. 31 C 2456/07 §§ 677, 683 S. 1, 670, 257 BGB, §§ 2 Abs, 1 Nr. 4, § 15, 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG, § 32 ZPO Das AG Frankfurt a.M. hat in einem Fall, in welchem ein (wohl privat handelnder) Verkäufer ein…

LG Berlin: Die Wiedergabe von Google-AdSense-Werbung begründet keinen Markenverstoß

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Berlin, Urteil vom 15.01.2008, Az.: 103 O 162/07 §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3, 15 Abs. 2, Abs. 3 MarkenG Das LG Berlin vertritt die Rechtsansicht, dass ein Suchmaschinenbetreiber, auf dessen Fundseiten Google-Anzeigen im Rahmen des Google AdSense-P…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Dr. Damm & Partner RAe

Recht des Onlinehandels

» Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »