LG Berlin hebt einstweilige Verfügungen gegen Berichterstattung über Ex-RAF-Terroristin auf

Berichte über eine mögliche Entlassung der verurteilten RAF-Terroristin Eva Haule aus der Haft dürfen auch Bilder ihrer Person enthalten. Das Berliner Landgericht hob am 03.05.2007 auf Widerspruch der betroffenen Verlage fünf diesbezügliche einstweilige Verfügungen auf, die Haule im März 2007 erstritten hatte (Az.: 27 O 327/07, 27 O 328/07, 27 O 227/07, 27 O 206/07 und 27 O 278/07).

Zur Begründung führte das Gericht aus, Haule habe gegen eine bereits im Jahr 2005 veröffentlichte Berichterstattung über ihre künstlerische Ausbildung mit Bildnis keine Einwände erhoben. Um anonym zu bleiben, hätte sie bereits damals gegen den Abdruck der Bilder vorgehen müssen. Sie könne daher jetzt nicht den besonderen Schutz für resozialisierte Straftäter in Anspruch nehmen. Einstweilige Verfügungen aufgehoben

Im März 2007 hatte das Landgericht fünf Zeitungen verboten, Bilder des früheren RAF-Mitglieds, darunter auch ein Fahndungsplakat aus dem Jahr 1985, zu veröffentlichen. Das Frankfurter Oberlandesgericht wird voraussichtlich Mitte 2007 über eine vorzeitige Entlassung Haules aus der Haft entscheiden.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 4. Mai 2007.

Berichtet im Presserecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Themen: Raf , LG Berlin , Landgericht , Berichterstattung
Rechtsgebiet: Presserecht

Erschienen 6. Mai 2007 auf http://www.recht-blog.com.

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