Wattige Begehren
LawBlog | 21. August 2009 — Wie haftet der Foren- bzw. Weblogbetreiber für Kommentare? Der Berliner Rechtsanwalt Thorsten Feldmann nennt drei Grundregeln: …
Zugestanden: Die Haftung des Betreibers eines Meinungsforums für rechtswidrige Userpostings ist keine wirklich neue Thematik. Das Problem ist seit Langem bekannt und schon Vieles wurde darüber gesagt und geschrieben. Auch meine Meinung ist an anderer Stelle bereits veröffentlicht (MMR 2006, 744; jurisPR-ITR 15/2008 Anm. 4, CR 2009, 106-107). Ich brauche daher nicht ins Grundsätzliche zu gehen. Statdessen will ich lediglich einen 522er-Hinweis der in Medienangelegenheiten eher strengen 27. Zivilkammer der Landgerichts Berlin präsentieren (pdf hier), der meine eigene Meinung ganz gut zusammenfasst. Mein JBB-Kollege Thomas Nuthmann hat das Verfahren für ein Online-Telekommunikationsmagazin geführt, in der ersten Instanz gewonnen und auch den hiesigen Beschluss erwirkt. Danach gilt Folgendes:
Es gibt keine Vorabprüfungspflicht für Userpostings! Der pauschale Hinweis auf angeblich rechtswidrige Inhalte im Forum durch den Betroffenen reicht nicht aus. Es bedarf einer spezifischen Inkenntnissetzung in Bezug auf einen konkreten Inhalt, die dem Forumsbetreiber zudem eine eigene Rechtmäßigkeitsüberprüfung ermöglicht. Wenn eine wirksame Inkenntnissetzung vorliegt, haftet der Forumsbetreiber nicht, wenn er das Posting unverzüglich löscht. Erst wenn er dies nicht tut, haftet er auf Unterlassung und hat in der Folge dem Verletzten auch Kosten (”Abmahngebühren”) zu erstatten.Für nach einer wirksamen …
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. August 2009 auf http://www.feldblog.de.
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Internet-Law | 15. November 2009 — Der BGH hat mit einem am 12.11.2009 verkündeten Urteil (marions-kochbuch.de) entschieden, dass der Betreiber einer Plattform für K…
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Strafprozesse und andere Ungereimtheiten | 14. Januar 2008 — Ich freue mich, wenn Journalisten in meinem Blog lesen. Ich freue mich, wenn sich Journalisten mit meiner Meinung auseinandersetze…
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg w�hlt die Debatte um die sogenannte Forenhaftung wieder auf. Die Kernfragen: Ist der Betreiber eines Forums, eines Blogs oder einer Webseite juristisch verantwortlich f�r Kommentare von Nutzern seines Angebots? Muss er alles vorab zensieren?