LG Berlin: Haftung für Inhalte über RRS-Feed

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.03.2011 – 15 O 103/11 - entschieden, dass ein Webseitenbetreiber, der über einen RSS-Feed Fotografien ohne Erlaubnis des Urhebers öffentlich zugänglich gemacht hatte, dem Urheber auf Unterlassung haftet.

“Denn es beruht auf der eigenen Entscheidung des Antragsgegners, die Beiträge des Portals “b—.de News” auf seine Webseite einzustellen. Damit hat er sich den Inhalt dieser Nachrichten einschließlich der dazu gehörenden Fotos zu eigen gemacht und seinem Webseitenangebot hinzugefügt. Auch wenn der Nutzer der Internetseite durch die Nennung “b— News” erkennt, dass die Beiträge von b—.de stammen, werden sie doch von dem Antragsgegner öffentlich zugänglich gemacht. Auch mit einem Hinweis im Impressum auf einen Haftungsausschluss vermag sich der Antragsgegner von den übernommenen Beiträgen nicht ernsthaft zu distanzieren (vgl. für alles Vorstehende: LG Berlin CR 2010, 614 f, zitiert nach juris).

Zugunsten des Antragsgegners gilt auch nicht das Haftungsprivileg aus § 10 S. 1 TMG. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860-864 – Internet-Versteigerung, zitiert nach juris; GRUR 2007, 708-712 – Internet-Versteigerung II, zitiert nach juris; GRUR 2007, 724-726, zitiert nach juris) betrifft diese Vorschrift die strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die Schadensersatzhaftung des Diensteanbieters und nicht den – wie im Streitfall – geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Für diesen ist ein Verschulden nicht erforderlich.”

Schnell kann ein Webmaster so in die Falle tappen. RSS-Verzeichnisse, sog…

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Themen: Rechtsprechung , Tmg , Foto , Internet , Berlin , Impressum , Haftung , Urteil , Schäden , Computerrecht , Gewerblicher Rechtsschutz , Bundesgerichtshof , Unterlassungsanspruch , LG Berlin , Verantwortlichkeit , Schadensersatz , Urheber , Unterlassung , Fotograf , Landgericht , Haftungsprivileg , Schuld , Landgericht Berlin , öffentlich , Hinweis , Inhalte
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 3. Juni 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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