LG Berlin: Grafischer Button als Hinweis auf die Widerrufsbelehrung ist unzureichend!
am 06.06.2008 von http://www.drbuecker.deIm Urteil vom LG Berlin (09.10.2007 - Az.: 137 C 293/07) stellt das Gericht klar, dass einfache Hinweise oder Buttons oftmals die Informationspflicht über die Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts verletzen. Im vorliegenden Fall sah der Kläger in der Widerrufsbelehrung auf der „mich“-Seite oder in der Erreichung der Widerrufsbelehrung über einen Button mit dem Schriftzug „Rechtsbelehrung“ einen Verstoß gegen die Informationspflicht des Verkäufers.Nach Angaben des Beklagten habe er selbst allerdings mit einer Grafik mit der Überschrift „Rückgaberecht“ ausreichend auf das Widerrufs- und Rückgaberecht hingewiesen.Eine weitere Klärung des Sachverhalts war nach Angaben des Gerichts nicht mehr nötig, da alle drei Möglichkeiten die Vorraussetzungen des § 312c Abs. 1 BGB nicht erfüllten. Begründet hat das LG Berlin dies so: Unter der Rubrik „mich“ vermutet niemand Belehrungen, da die Belehrung über das Widerrufsrecht kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen ist. Auch im Streitfall befand sich das „mich“ aber nach dem Vortrag des Klägers unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“. Auch der Button „Rechtslehrung“ reicht nicht aus: Die Kennzeichnung des Links muss klar erkennen lassen, dass überhaupt eine Widerrufsbelehrung aufgerufen werden kann (OLG Frankfurt (14.12.2006 – AZ.: 6 U 129/06), was sich aber aus dem schlichten Begriff“ Rechtsbelehrung keineswegs ergibt, da eine Vielzahl von Rechten denkbar ist, über die die Beklagte hätte belehren können wollen. Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Hinweis auf die Rechtslehrung unter der Überschrift „Rückgaberecht“ (dort ist allerdings die Rede von der „nachfolgenden Rückgabebelehrung“) der Informationspflicht genügt, reicht dies wegen der Verwendung in einer Grafik nicht aus. Die Kammer …
LG Berlin: Grafische Links auf Widerrufsbelehrungen? - Bei dem Hinweis (Link) auf eine Widerrufsbelehrung reicht die Verwendung eines grafischen Button nicht aus.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter der eBay-Rubrik mich vermutet niemand Belehrungen über ein Widerrufsrecht. Die Belehrung über das Widerrufsrecht sind kaufbezogen und nicht verkäuferbezogen (OLG Hamm, NJW: 2005, 2319). Auch ein Button Rechtsbelehrung reicht insoweit ni…
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