LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

In dem vom LG Berlin zu entscheidenden Fall hat die Beklagte Fahrzeuge im Internet angeboten und dabei keine Angaben zur Handelsregisternummer und zu ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend: "USt-IdNr.") im Impressum gemacht. Infolgedessen wurde sie von der Klägerin abgemahnt und später auf Unterlassung verklagt.

Urteil des LG Berlin

Die Klage wurde abgewiesen. Grund dafür sei, so das LG Berlin, dass die Nichtangabe der USt-IdNr. und des Handelsregistereintrages zwar gegen das Telemediengesetz (TMG) verstoße, aber im Kern doch nicht ausreichend spürbar die „Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktt…

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Themen: LG Berlin , Finanzamt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 8. November 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

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