LG Berlin: Fehlende Registrierung von Elektromotoren für Modellflugzeuge nach dem ElektroG ist wettbewerbswidrig

LG Berlin, Urteil vom 19.02.2009, Az. 52 O 400/08 §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroG; §§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3; 4 Nr. 11; 8 Abs. 1 S. 1 UWG

Das LG Berlin hat entschieden, dass elektrische Motoren für ferngesteuerte Modellflugzeuge nach dem ElektroG registrierungspflichtig sind und eine unterlassene Registrierung abgemahnt werden kann, sofern die nach dem Elektrogesetz kennzeichnungspflichtigen Waren nicht von einem registrierten Dritten bezogen werden, welcher die Ware innerhalb der EU in den Verkehr gebracht hat. Bei der Bestimmung eines Gerätes als Elektronikgerät sei entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin nicht darauf abzustellen, ob das Gerät seine Primärfunktion auch ohne die Zuführung von Strom weiter erfüllen könne.

Landgericht Berlin

Urteil

In dem Rechtsstreit … gegen …

hat die Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin in Berlin-Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2009 durch … für Recht erkannt:

Die einstweilige Verfügung vom 30.12.2008 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt wird,

- Motoren, die für ihre Funktion elektrische Energie benötigen, für Modellfluggeräte anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne zuvor ordentlich bei der nach dem ElektroG zuständigen Stelle registriert worden zu sein, sofern die nach dem Elektrogesetz kennzeichnungspflichtigen Waren nicht von einem registrierten Dritten bezogen werden,

- der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich des Elektrogesetzes in Verkehr bringt,

- der Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich des Elektrogesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers auf dem Gerät erscheint,

- der Elektro- und Elektronikgeräte erstmals im Geltungsbereich des Elektrogesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt,

- der neue Elektro- und Elektronikgeräte unmittelbar gewerblich für den Nutzer anbietet, so wie auf nachfolgend wiedergegebenen Ebay-Angebot unter dem Benutzernamen “…” und der Artikelnummer … für einen Motor mit der Bezeichnung “…” geschehen:

Die Antragsgegnerin hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Tatbestand

Der Antragsteller vertreibt unter dem Benutzernamen “…” auf der Internethandelsplattform “ebay” unter anderem ferngesteuerte elektrische Modellflugzeuge sowie die dazugehörigen Motoren.

Die Antragsgegnerin vertreibt ebenfalls auf der Internethand…

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Themen: Berlin , Urteil , Marke , LG Berlin , Uwg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Landgericht Berlin , Berlin Mitte , Strom , Flugzeug , Registrierung , Elektrog , Modellflugzeug
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. Januar 2010 auf http://damm-legal.de.

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