LG Berlin: Kein Einverständnis bei Gewinnspielen für Werbung per Telefon und E-Mail
In insgesamt drei Rechtstreigkeiten hat die unterschobene Einverständnisse für per Telefon und E-Mail bei Gewinnspielen untersagen können. Das LG Berlin, entschied
mit Urteil vom 18.11.2009, Az. 4 O 89/09 (Axel-Springer-Verlag) und 4 O 90/09 (Ullstein-Verlag), dass solche Einverständnisklauseln
gegen und das
Bundesdatenschutzgesetz verstießen. Die Heinrich Bauer Vertriebs KG hatte bereits vor einer Entscheidung vor dem eingelenkt.
Siegfried Exner, Kiel –
www.jur-blog.de
Werbung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden – Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen Zeitungsverlage
vzbv.de PM vom 08.02.2010 – Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung
unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen. Das gleiche gilt für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber.
Das hat das Landgericht nach Klagen des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Axel-Springer-Verlag und den zum Springer-Konzern gehörenden Ullstein-Verlag
entschieden. Die Richter stellten außerdem klar, dass die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt ist, wenn der Kunde
klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse.
Der Bestellcoupon der Berliner Morgenpost enthielt für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine
vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin erklärte sich der Kunde damit einverstanden, dass die Zeitung seine Daten für
Werbezwecke nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und er schriftlich, per Telefon und E-Mail über weitere Angebote des
Springer-Verlags informiert werde. Fast die gleiche Klausel stand in einem Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel der Welt am Sonntag.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Bundesdatenschutzgesetz
Die Richter sahen darin Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Bundesdatenschutzgesetz. Danach sind Einwilligungsklauseln zur
Weitergabe persönlicher Daten nur zulässig, wenn sie vom übrigen Text deutlich hervorgehoben sind. Sie müssen außerdem klar
beschreiben, von wem die Daten fü…
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