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LG Berlin: Double-Opt-In-Verfahren - Dem Verwender eines Double-Opt-In-Verfahrens ist es nicht zuzumuten, in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass diese Funktion nicht zur Versendung von E-Mails an Personen missbraucht wird, die einen Empfang nic

am 05.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Die Haftung des Inhabers einer Webseite auf Unterlassung der Verletzung der allgemeinen
Persönlichkeitsrechte anderer bzw. der Rechte anderer am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
entfällt nicht ohne weiteres, wenn ein Dritter die Versendung einer E-Mail werbenden Inhalts veranlasst hat,
(etwa durch die Betätigung einer auf der Seite installierten E-Card-Funktion).
Denn jedenfalls der Inhaber einer Seite, auf der eine E-Card-Funktion installiert ist,
haftet grundsätzlich als Mitstörer, weil er damit die Möglichkeit zur Versendung von Werbung an Privatpersonen
und Gewerbetreibende geschaffen hat, die mit der Zusendung nicht einverstanden sind
(vgl. LG München I MMR 2003, 483; KG NJW-RR 2005, 51).
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2. Der Fall des Double-Opt-In-Verfahrens ist jedoch anders zu beurteilen, auch wenn der Betreiber mit dem
Verfahren, das der Versendung ihres Newsletters vorgeschaltet ist, eine für den Eingriff in die
Rechte des Antragstellers grundsätzliche kausale Ursache gesetzt hat. Ausreichend für die Haftung als mittelbarer
Störer ist es zwar, dass jemand willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen
Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei als Mitwirkung auch die Unterstützung oder das Ausnutzen der Handlung
eines eigenverantwortlichen handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch
Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte. Weil die Störerhaftung aber nicht
über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen
haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach
bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den konkreten Umständen eine Prüfung zuzumuten war
(BGH NJW 1997, 2180, 2181 = GRUR 1997, 313 – Architektenwettbewerb; BGH NJW …

LG Berlin: Double-opt-in-E-Mail ist kein Spam

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / LG Berlin, Urteil vom 23.01.2007, Az. §§ 1004, 823 BGB Das LG Berlin hat entschieden, dass die Zusendung sog. Double-Opt-in-E-Mails (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript enthält: Opt-in) zulässig ist und soweit nicht in massenhaf…

Double-Opt-In-Verfahren

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Newsletterdienste, Spamvorwürfe und das Double-Opt-In-Verfahren

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Unverlangte zugesandte Werbe-E-Mails stellen als sogenannter Spam eine unzumutbare Belästigung dar, die rechtlich mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Form von Abmahnungen bekämpft werden können. Ferner stell…

AG München: Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern. 2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer…

AG Berlin verwarf Single-opt-in für E-Mail-Versand

§§ Jur-Blog.de §§ / Laut einem Post vom 26. Juni 2008im blog von rechtmedial.de AG Berlin Mitte entscheidet über Double-Opt-In Verfahren; Nur Opt-In = unzumutbare Belästigung (Marian Härtel) soll das AG Berlin ebenfalls das Sigle-opt-in Verfahren verworfen haben. Lei…

AG Berlin Mitte: Angebliche Confirm-Mails und unzulässige E-Mail-Werbung - Das Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und ausreichend, um einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen von Dritten zu verhindern und stellt keine unzumutbare Bel

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unaufgefordert zugesandte Werbe-E-Mails können einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Auch Angehörige freier Berufe (hier: Rechtsanwaltschaft) können sich hierbei auf das Recht des eingerichteten und a…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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