LG Berlin: Disclaimer “Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden …” ist nutzlos

LG Berlin, Urteil vom 14.06.2005, Az. 16 O 229/05§§ 97, 19 a UrhG, 11 TDG

Das LG Berlin hat in dieser Entscheidung zu erkennen gegeben, dass der berüchtigte LG-Hamburg-Disclaimer keinerlei schütztende Wirkung für seinen Verwender entfaltet. Der Disclaimer findet sich laut Google-Anfrage auf über 400.000 Internetseiten u.a. in folgender Formulierung wieder: “Das Landgericht Hamburg hat mit seinem Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite unter Umständen mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Daher möchte ich ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass ich …” Die Distanzierung darf gerade nicht pauschal erfolgen, sondern muss zu jeder externen Verlinkung gesondert erfolgen. Dabei darf der verlinkenden Partei nicht bereits bewusst sein, dass er auf eine andere Website mit rechtswidrigem Inhalt verweist. Es wird mitunter die Rechtsansicht vertreten, dass ein Pauschal-Disclaimer dafür spreche, dass die verlinkende Partei bereits über ein erhebliches Unrechtsbewusstsein verfüge.

Landgericht Berlin

Urteil

In dem Rechtsstreit … gegen …

hat die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin …. auf die mündliche Verhandlung vom 14.06.2005 durch … für Recht erkannt:

1. Die einstweilige Verfügung vom 19.04.2005 wird bestätigt.

2. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

Tatbestand

Die Antragstellerin beansprucht die Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrechte an den Liedern der Gruppe „Einstürzende Neubauten”.

Die Antragsgegnerin betreibt im Internet eine Plattform zur Wiedergabe von Songtexten. Unter der Domain … bot sie neben der Möglichkeit des Abrufs von Texten auch Gelegenheit, sich über einen Link in ein Dialerprogramm einzuwählen und dort Musiktitel im MP3 - Format abzurufen.

Nach den eigenen Angaben der Antragsgegnerin stammten diese Titel von den Anbietern Amazon, JPC und Musicload. Tatsächlich bieten diese Unternehmen keine Musiktitel im MP3 - Format an.

Am 04. März 2005 zeigte die Seite folgendes Bild: … Unter der Überschrift „Haftungsausschluß für Links” hieß es unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, dass sich die Betreiber ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage distanzieren und sich diese Inhalte nicht zu eigen machen.

Die Antragsgegnerin gab hinsichtlich der Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Songtexte auf die Abmahnung hin die geforderte Unterlassungserklärung ab. Als Folge dieser Verpflichtung änderte sie ihren Internetauftritt dergestalt, dass es statt zuvor „75 Songtexte” jetzt hieß “0 Songtexte”.

Wegen des Gesamteindrucks wird auf die nachfolgende Fotokopie Bezug genommen: …

Inzwischen ist der Link au…

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Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. Dezember 2008 auf http://damm-legal.de.

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