LG Berlin: Der Begriff „Ladenpreis“ ist irreführend und damit abmahnfähig
am 23.04.2008 von http://www.it-recht-kanzlei.de/
Der Begriff „Ladenpreis“ ist laut LG Berlin mehrdeutig und damit zumindest in Fällen, in denen sich die Werbung ganz oder überwiegend auf Markenware bezieht auch wettbewerbswidrig.
Hintergrund:Der Beklagte vertrieb gewerblich Bekleidungsstücke über die Internetplattform eBay. Am 23.02.07 bot der Beklagte eine Jeans der Marke Replay zum Verkauf an. Er bewarb diese Jeans u.a. mit dem Hinweis „Ladenpreis 94.00 €“.
Am 26.02.07 mahnte der Kläger den Beklagten ab und forderte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 05.03.2007 auf. Dies lehnte der Beklagte mit anwaltlichem Schreiben ab. Die Klage folgte promt…
Rechtliche Bewertung des LG BerlinDas LG Berlin stellte mit Urteil vom 20.08.2007 (Az. ist uns leider nicht bekannt) fest, dass der Begriff „Ladenpreis“ mehrdeutig sei und zwar aus dem Grund, da der Verbraucher ihn nicht nur auf die früher vom Werbenden geforderten Preise beziehen könne, sondern auch auf einen vom Hersteller empfohlenen Preis, einen in der Branche durchschnittlich verlangten Preis oder einen allgemeinen Marktpreis. Daher hätte der Beklagte klarstellen müssen, auf welchen Preis er zu Werbezwecken hingewiesen hat. Dies gelte zumindest in Fällen, in denen sich die Werbung ganz oder überwiegend auf Markenware beziehe.
Das LG Berlin führte weiter aus:
„Die Bezugnahme auf einen „Ladenpreis“ ist irreführend, wenn nicht zugleich klargestellt wird, ob es sich hierbei um den in der Branche durchschnittlich im Laden verlangten Preis, einen allgemeinen Marktpreis, einen vom Hersteller empfohlenen Preis oder den (früher) vom Werbenden selbst in seinem Laden geforderten Preis handelt. Eine derartige Klarstellung enthält die Werbeanzeige des Beklagten nicht. Es kommt daher nicht darauf an, …
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