LG Berlin: Die Bezeichnung als “Spitzel, geisteskrank, schwachsinnig, russischer Nazi” ist keine zulässige Meinungsäußerung, sondern eine Beleidigung

LG Berlin, Beschluss vom 21.06.2011, Az. 27 O 335/11 §§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S. 2 BGB; § 185 StGB; Art. 2 Abs. 1; 1 Abs. 1 GG

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung als “Spitzel, geisteskrank, schwachsinnig, russischer Nazi” keine zulässige Meinungsäußerung, sondern eine Beleidigung ist. Zum Volltext der einstweiligen Verfügung:

Landgericht Berlin

Beschluss

In dem Verfügungsverfahren … gegen 1. … (Antragsgegnerin zu 1) 2. … (Antragsgegnerin zu 2)

hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin am 21.06.2011 durch … beschlossen:

1. Der Antragsgegnerin zu 2) wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an einem Vorstandsmitglied, untersagt, über den Antragsteller zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, wonach dieser a) asozial und/oder in kriminelle Machenschaften verwickelt sei, b) ein Spitzel sei, c) in irgendeiner Weise mit Mord in Verbindung zu bringen sei, d) geisteskrank und schwachsinnig sei, e) ein russischer Nazi gewesen sei.

2. Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu 2. jeweils die Hälfte.

3. Der Verfahrenswert wird auf 10,000 Euro festgesetzt.

Gründe

Der Antragsteller hat gegen die Antragsgegnerin zu 2. einen Anspruch auf Unterlassung der angegriffenen Äußerungen aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. §§ 185 ff. StGB, Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG. Die in dem Tenor zu 1. enthaltenen beleidigenden und verleumderischen Äußerungen verletzen den Antragsteller in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Au…

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Themen: Berlin , Beleidigung , Stgb , Bgb , LG Berlin , Beschluss , Mord , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Nazi , Landgericht Berlin , Analog , Tatsachenbehauptung , Meinungsäußerung , Spitzel , Geisteskrank , Schwachsinnig
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 29. Juni 2011 auf http://damm-legal.de.

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