LG Berlin: Anschlussinhaber haftet für Filesharing-Missbrauch seines WLAN auch bei ausgeschaltetem PC

LG Berlin, Beschluss vom 03.03.2011, Az. 16 O 433/10 § 97a Abs. 2 UrhG

Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber auch dann für illegales Filesharing haftet, wenn er ein nicht ausreichend verschlüsseltes WLAN betrieb und zum Zeit des WLAN-Betriebs sein PC ausgeschaltet war. Zitat: “Die Beklagte unterhielt im maßgebenden Zeitraum ein WLAN, wobei keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass dieses gegen den Missbrauch durch Dritte gesichert wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes [BGH GRUR 2010, 633, 534 - Sommer unseres Leben] haftet in diesem Fall der Anschlussinhaber als Störer. Da es aufgrund der technischen Gegebenheiten für den Zugriff Dritter auf ein WLAN nicht darauf ankommt, dass der Computer des WLAN-Inhabers in Betrieb ist, kann die Beklagte nicht mit Erfolg geltend machen, sie habe sich am 17.8.2009 zum maßgebenden Zeitpunkt nicht zu Hause aufgehalten. Auch die behaupteten Störungen …

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Themen: Berlin , Störerhaftung , Abmahnung , Urteil , Filesharing , LG Berlin , Wlan , Tauschbörse , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Rechtsschutz , P2p , Teufel , Illegales , Missbrauch , Filesharing News+recht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 29. März 2011 auf http://damm-legal.de.

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