LG Berlin: Angebliches Gemeinwohlinteresse rechtfertigt nicht Telefonspam
am 27.11.2006 von http://www.spam-abwehren.de
Telefonspam bei Gewerbetreibenden nicht durch Gemeinwohl gerechtfertigt
+++ Auch allgemeine Steigerung betriebswirtschaftlicher Chancen des
Angerufenen unerheblich
Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss
vom 21.11.2006 (AZ: 16 O 1089/06) bekräftigt, dass der Anbieter eines
E-Mail-Newsletters auch für dessen unerwünschte Zusendung als Störer
auf Unterlassung haftet.
Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Antragstellerin
dahingehend, dass die Antragsgegnerin zumindest Auftraggeberin des
Newsletters sei, da in dessen Inhalt ein Abbestell-Link zu einer
Webseite enthalten war, für die die Antragsgegnerin als
Impressumsverantwortliche, Domaininhaberin und Admin-C zeichnete. Der
Vorstand der Antragsgegnerin, einer Aktiengesellschaft, haftet auch persönlich auf Unterlassung, …
LG Berlin: Angebliches Gemeinwohlinteresse rechtfertigt nicht Telefonspam
spam-abwehren.de / Telefonspam bei Gewerbetreibenden nicht durch Gemeinwohl gerechtfertigt +++ Auch allgemeine Steigerung betriebswirtschaftlicher Chancen des Angerufenen unerheblich Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.11.2006 (AZ: …
LG Berlin: Angebliches Gemeinwohlinteresse rechtfertigt nicht Telefonspam
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LG Berlin: Angebliches Gemeinwohlinteresse rechtfertigt nicht Telefonspam
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LG Berlin: Vorstand haftet für E-Mail-Spam
spam-abwehren.de / +++ Vorstand haftet für E-Mail-Spam der Aktiengesellschaft +++ Streitwert auch bei E-Mail-Spam an Privatperson EUR 5.000 +++ Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.11.2006 (AZ: 16 O 1089/06) bekräftigt, dass der An…
LG Berlin: Vorstand haftet für E-Mail-Spam
spam-abwehren.de / +++ Vorstand haftet für E-Mail-Spam der Aktiengesellschaft +++ Streitwert auch bei E-Mail-Spam an Privatperson EUR 5.000 +++ Das Landgericht Berlin hat in seinem Beschluss vom 21.11.2006 (AZ: 16 O 1089/06) bekräftigt, dass der An…
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