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LG Augsburg: Mehrwertdienste - Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten trägt grundsätzlich der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen.

am 01.05.2007 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere
die Herstellung einer Verbindung trägt grundsätzlich der Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen (BGH NJW 2004, 3183).
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2. Macht der Anbieter von Telekommunikationsdienstleitsungen Vergütungsforderungen
von Mehrwertdienst-Infomationsanbietern im eigenen Namen geltend, ist es seine
Sache substantiiert dazulegen und bei Bestreiten zu beweisen, dass auch der jeweilige
Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter der Mehrwertdienste zustande gekommen ist,
aus welchem die Forderung hergeleitet wird.
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3. Ein Telekommunikationsunternehmen, dass den Kunden auf Bezahlung sog. Mehrwertdienste
in Anspruch nimmt, hat diesem eine Telefonrechnung vorzulegen, die ihn in die Lage versetzt,
den Inhalt der Rechnung qualifiziert …

Landgericht Augsburg : Mehrwertdienste: Telekommunikationsdienste-Betreiber obliegt die Darlegungs- und Beweislast für das Herstellen einer Mobilfunkverbindung

MEDIEN INTERNET und RECHT / Urteil vom 24.04.2007 - Az. 3 O 678/06 Die Dritte Zivilkammer des Landgerichts Augsburg hat am 24.04.2007 die Klage einer Betreiberin des Mobilfunknetzes D2 wegen Inanspruchnahme so genannter Mehrwertdienste in Höhe von 13.962,77 € gegen eine…

Mehrwertdienste: Kein Anscheinsbeweis für Vertragsschluss

Handakte WebLAWg / Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hat keinen Zahlungsanspruch, wenn er den ordnungsgemäßen Vertragsschluss über die Inanspruchnahme eines Mehrwertdienstes nicht nachweisen kann....…

LG Augsburg: Beweislast bei Zahlungspflicht für Handy-Entgelte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das Landgericht Augsburg - 3. Zivilkammer - hat am 24.04.2007 durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Wurm die Klage einer Betreiberin des Mobilfunknetzes D2 wegen Inanspruchnahme sog. Mehrwertdienste in Höhe von 13.962,77 € gegen einen Handybesi…

BGH: Vertragsverhältnisse bei Anwahl von TK-Mehrwertdiensten

LAWgical / Der Bundesgerichtshof hat in dem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20.10.2005 in dem Verfahren III ZR 37/05 nun definiert, wer Vertragspartei in Fällen der Anwahl eines 0190- bzw. 0900-Mehrwertdienstes ist. In dem der Entscheidung zugrunde lie…

LG Frankfurt a.M.: Keine Anbieter-Vergütung bei rechtswidrigem Dialer

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 26.08.2005 - Az.: 2-31 O 465/04) hatte zu entscheiden, ob der Anbieter eines Mehrwertdienste-Angebotes Vergütungsansprüche gegen den Netz-Betreiber hat, wenn der eingesetzte Dialer rechtswidrig war.Die Klägerin betri…

Handy-Kunde muss Horror-Rechnung nicht zahlen

strafblog / Das Landgericht Augsburg hat laut stern.de heute die Zahlungsklage des Mobilfunkanbieters D2 gegen einen Kunden abgewiesen, der auf Zahlung einer Monatsrechnung von 13.962,77 Euro in Anspruch genommen wurde. Der Mann sei offenbar Opfer eines Hacker-A…

Neuer Aufsatz: Preisangabepflicht bei Mehrwertdiensten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Es gibt einen neuen Aufsatz von RA Dr. Bahr / Thomas Schroeter aus dem Bereich der Mehrwertdienste: Preisangabepflicht bei Mehrwertdiensten, der hier online abrufbar ist.Der geht der Frage nach, ob und in welchem Umfang bei der Benutzung bestimmter M…

LG Osnabrück: Beweislast bei Dialer-Kosten

advobLAWg / Nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück müssen Internet-Nutzer Kosten, die von Einwahlprogrammen (Dialern) verursacht werden, nicht bezahlen, wenn der Anbieter nicht hinreichend dargelegt hat, dass die Inanspruchnahme der Mehrwertdienste wille…

Amtsgericht München : Kein Anspruch eines DSL-Anbieters auf Zahlung der Vertragsentgelte, wenn nach einem Umzug des Kunden die Leistungserbringung (technisch) nicht mehr möglich ist.

MEDIEN INTERNET und RECHT / AG München, Urteil vom 20.03.2007, Az. 271 C 32921/06 (rechtskräftig) Man muss nur dafür zahlen, wofür man auch eine entsprechende Gegenleistung erhält? Gemeinhin mag dies zutreffen, scheint aber für z.B. Anbieter von Telekommunikationsdien…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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