LG Arnsberg: Einem (Abmahn)Verein, dessen Eintragung in der Liste qualifizierter Einrichtungen ruht, stehen keine Unterlassungsansprüche zu / Berichtet von Dr. Damm und Partner

LG Arnsberg, Urteil vom 29.11.2010, Az. 8 O 122/10 §§ 331 a, 922, 940 ZPO; 4 UKlaG; 8 UWG

Das LG Arnsberg hat entschieden, dass ein Verbraucherschutzverein, dessen Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen, die zu Abmahnungen berechtigt sind, ruht, keine Unterlassungsansprüche mehr geltend machen kann. Das Bundesamt für Justiz hatte das Ruhen der Eintragung zur weiteren Überprüfung der Abmahnberechtigung angeordnet. Aus diesem Grund seien die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung weggefallen und die zuvor gegen den Verfügungsbeklagten erlassene Verfügung aufzuheben. Dies entschied das Gericht nach Lage der Akten, da ein Vertreter des Vereins bei der angeordneten mündlichen Verhandlung nicht erschien und somit säumig war. Zum Ruhen der Eintragung siehe auch diesen Bericht und dieses Update. Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Arnsberg

Urteil

Die Beschlussverfügung vom 27.10.2010 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Der Verfügungskläger ist ein Verbraucherschutzverein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze zu unterbinden. Der Verfügungsbeklagte betreibt eine Marketingagentur, die Internetshop, unter anderem für Sanitär-, Heizungs- und Klimagerätehändler einrichtet und betreut.

Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Verfügungsbeklagte im Internet das Produkt “W” gegenüber Verbrauchern anbietet und dieses Produkt mit der Bezeichnung “FCKW-frei” bewirbt.

Auf Antrag des Verfügungsklägers vom 26.10.2010 hat die Kammer durch Beschluss vom 27.10.2010 im Wege einstweiliger Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung dem Verfügungsbeklagten untersagt, es bei Ordnungsmittelandrohung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des geschäftlichen Handelns das Produkt “W” gegenüber Verbraucher anzubieten und dabei mit der Bezeichnung “FCKW-frei” zu werben.

Durch Bescheid des Bundesamtes für Justiz vom 26.10.2010 ist das Ruhen der Eintragung des Klägers in der Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG für die Dauer von 3 Monaten angeordnet worden.

Der Verfügungsbeklagte hat mit dem am 10.11.2010 eingegangenen Schriftsatz Widerspruch gegen die Beschlussverfügung eingelegt.

Der Verfügungskläger ist trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch nicht erschienen.

Der Verfügungsbeklagte beantragt,

die Beschlussverfügung aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

» Vollständiger Artikel

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Justiz , Verbraucherschutz , Abmahnung , Zpo , Unterlassungsanspruch , Uwg , Landgericht , Urteile & Beschlüsse , Einstweilige Verfügung , Verein , Verbraucher , Bundesamt , Arnsberg , Abmahnverein , Verbraucherschutzverein , Verband , Dr. Ole Damm , Zpo / Gvg , Verein Pro Verbraucherschutz , Dr. Damm & Partner , Dr. Damm Und Partner , Liste Qualifizierter Einrichtungen

Erschienen 20. Januar 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

VwGO Reform: VwGO-Reform: Wunschdenken

Jurabilis | 23. April 2006 — Für manchen Examensstudenten sicherlich ein schöner Traum: Die Klage ist beim Verwaltungsgericht anhängig und deshalb zulässig…

Abmahnungen des Vereins Pro Verbraucherschutz e.V. unzulässig? Eintragung in Liste qualifizierter Einrichtungen ist aktuell ruhend…

LBR-Blog | 5. November 2010 — Anfang des letzten Monats berichteten wir über vermehrte Abmahnungen des Vereins Pro Verbraucherschutz e.V. wegen Werbung mit d…

Bundesversammlung: Koalition komplett, bei SPD zwei Ausfälle

Reuters | 30. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Union und FDP haben alle Wahlleute für die bevorstehende Wahl des Bundespräsidenten an Bord. Nach Ang…

Du bist Deutschland

MarkenBlog | 17. Oktober 2005 — Die Kampagne “Du bist Deutschland” wird gemäß Webauftritt von vielen Partnern getragen. Die Markenrechte für die Wort-/Bild…

Verein pro Verbraucherschutz e.V. ist aus der Liste (abmahn-) qualifizierter Einrichtungen gestrichen worden / Bescheid noch nicht…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. Dezember 2010 — Das Bundesamt für Justiz hat mit einem uns vorliegenden Schreiben vom 09.12.2010 mitgeteilt, dass “mit hiesigem Bescheid vom …

Gratulation

Andere Ansicht | 24. April 2007 — Die Justizsprache ist ja schon skuril. Aber auch verlockend. Hab heute mal einem Kollegen zum Geburtstag gratuliert. Verf.: I. VV …

Abmahnung Dr. Mann: Aus dem Reich der Abmahnung (3): Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. und Joachim Rosseburg / Das Bundesamt der Justiz prüft Akti…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. November 2010 — Vereine, die für sich in Anspruch nehmen, die Interessen des allgemeinen Verbrauchers wahrzunehmen und in der Folge Wettbewer…

RAUBOPFER IN PETERSBURG

LawBlog | 25. Juli 2005 — Zu den Verhältnissen in russischen Gefängnissen äußert sich im Strafverteidiger (2005, 401) Professor Dr. Dr. hc. Friedrich-Chr…

Verein pro Verbraucherschutz e.V. ist aus der Liste (abmahn-) qualifizierten Einrichtungen gestrichen worden / Bescheid noch nicht…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. Dezember 2010 — Das Bundesamt für Justiz hat mit Schreiben vom 09.12.2010 mitgeteilt, dass “mit hiesigem Bescheid vom 03.12.2010 die Eintragu…

Aus dem Reich der Abmahnung (3): Der Verein pro Verbraucherschutz e.V. und Joachim Rosseburg / Das Bundesamt der Justiz prüft Aktivlegitimation | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Vereine, die für sich in Anspruch nehmen, die Interessen des allgemeinen Verbrauchers wahrzunehmen und in der Folge Wettbewerbsverstöße kostenpflichtig


Verein pro Verbraucherschutz e.V. ist aus der Liste (abmahn-) qualifizierter Einrichtungen gestrichen worden / Bescheid noch nicht bestandskräftig | Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Das Bundesamt für Justiz hat mit einem uns vorliegenden Schreiben vom 09.12.2010 mitgeteilt, dass mit hiesigem Bescheid vom 03.12.2010 die Eintragung des