Lexegese Kommentar: Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) bestehen (LEXEGESE berichtete). Die Energiekonzerne Eon und RWE beabsichtigen weiterhin, gegen den drohenden Einzug der Kernbrennstoffsteuer vorzugehen, da nach ihrer Ansicht die Steuer sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen Europarecht verstößt. Auch das FG Hamburg und das FG München haben Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Steuer, so dass die Konzerne zunächst 170 Mio. EUR zurückerstattet bekommen hatten. Allerdings steht die finale Entscheidung im Revisionsverfahren vor dem BFH auch in diesen Verfahren noch aus. Die jüngste Entscheidung des FG Baden-Württemberg macht insoweit deutlich, dass die Rechtspositionen alles andere …

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Themen: Steuer , Grundgesetz , Kommentar , Hamburg , Finale , Strom , Finanzgericht Baden , Finanzgericht Baden-württemberg , Atomsteuer
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.

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