Lex Sportschau

Wettbewerb ade: Das Kartellamt ordnet an, dass die Fußball-Bundesliga samstags im Free-TV vor 20 Uhr zu sehen sein muss. Den Zuschauer freut das - doch den Vereinen entgeht viel Geld.

Jetzt stoppt das Kartellamt den Verkauf der Fernsehrechte an der Bundesliga. Kartellamts-Präsident Bernhard Heitzer verlangt, dass eine Zusammenfassung des Spieltags samstags vor 20 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein muss - das kann man durchaus als “Lex Sportschau” interpretieren. (…)

Quelle: Süddeutsche vom 24.07.2008

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Themen: Wettbewerb , Kartellamt , Sportschau
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 9. August 2008 auf http://log.handakte.de/.

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