Prüfe Dein Wissen: Hinweis: Prüfe dein Wissen GRUR
Jurakopf | 22. Dezember 2008 — Hier mache ich es ganz kurz: Das Buch ist aufgrund des sehr speziellen Themas natürlich nur was für die entsprechenden Schwer…
Die Reihe Grundrisse des Rechts ist ja immer wieder verwirrend: Auf den ersten Blick erwartet man ein schnell zu konsumierendes Buch, auf den zweiten Blick sieht man die Seitenzahlen und denkt sich “das wird nix”, auf den dritten Blick, beim Erblicken des Schriftbild, merkt man dann, dass es doch schnell gehen wird. So auch bei diesem Buch, wobei der Umschlagstext schon klar machte, was einen erwartet:
Er orientiert sich an der Struktur des Gesetzes […]
Sprich: Das Werk ist dem Aufbau des UrhG angepasst. Was ich gar nicht schlecht fand.
Also im Ergebnis ist es eine Art leserlicher (Kurz-)Kommentar des UrhG. Für Einsteiger ist das zum Erlernen des neuen Rechtsgebietes wirklich brauchbar und ein zugänglicher Ansatz. Der Autor arbeitet sich im Buch strikt vom §1 UrhG bis zum §119 UrhG (es folgen noch die §§22–24KUrhG) und bietet jeweils Erläuterungen, die sich im Aufbau immer am Wortlaut des gesetzes orientieren.
Das Buch ist auf dem Stand der letzten UrhG-Reform, was auch der Grund der Anschaffung für mich war. Was mich überrascht hat war, dass es sich um die 1. Auflage handelt – bisher gab es also noch kein Buch zum Thema aus dieser Reihe.
Insgesamt profitiert man von den typischen Vorzügen der GdR-Reihe: Es geht sehr schnell, auf Grund der kleinen Seiten kann man auch beim Schriftbild nicht viel falsch machen. Dort wo es sinnvoll ist – was nicht allzu oft der Fall ist – bietet der Autor Schaubilder und Aufbau-Schemata. Wichtiger aber sind die regelmäßig gebotenen Beispiele, die durchaus auch mal nötig sind.
Trotz der 373 Seiten ist es nicht allzu viel Text (zur Erinnerung: Kleine Seiten!), somit geht es einerseits sehr schnell – andererseits ist natürlich auch nicht der Tiefgang eines (Kurz-)Lehrbuches zu erwarten. Allerdings ist zu betonen, dass der Autor sehr wohl darauf achtet, jedes Mal Bezüge zum Gemeinschaftsrecht herzustellen und (wenn auch sehr kurz, im Schnitt 1–2 Seiten) darzulegen, welche gemeinschaftsrechtliche Norm hier Basis de…
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