Lesetipp (vielleicht Munition im Kampf um die Nrn. 4114, 5115 VV RVG) – Beitrag aus JurBüro 2011, 287

Ich hatte ja schon mehrfach über den sMeinungstreit um die Nrn. 4114, 5115 VV RVG, wenn bereits eine Hauptverhanslung statt gefunden hat, berichtet. Gerade eben erst hat mir ein Kollege wieder davon berichtet, dass ihm von der RSV die m.E. falsche Rechtsprechung des AG München entgegengehalten wird – sicherlich nur die. Die zahlreichen anders lautenden Entscheidungen (ein Teil steht auf meiner HP) verschweigt man meist.

Da passt doch gut der Lesetipp auf den von mir stammenden Beitrag aus JurBüro 2011, 287 „Eine zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG oder Nr. 5115 VV RVG entsteht auch dann, wenn schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, diese ausgesetzt wird und danach ein Neubeginn der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung vermieden wird“.…

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Themen: Lesetipp , HP , Anm , Zusätzliche Gebühr , Ausgesetzte Hauptverhandlung
Rechtsgebiet: Gebührenrecht

Erschienen 13. Juli 2011 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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