Lesetipp: Dangel, Freifunk-Initiativen wollen Internet per WLAN für alle (teltarif.de)

Auf teltarif.de ist ein Übersichtsartikel zu Freifunk von Daniel Dangel mit dem Titel “Freifunk-Initiativen wollen Internet per WLAN für alle” erschienen.

In dem Artikel gibt der Autor einen kurzen Überblick über das Freifunk-Netz, die technischen Grundlagen sowie die Rechtslage.

“Es klingt nach einer schöneren Welt, in der Menschen schnell, einfach und möglichst ohne Kosten miteinander kommunizieren können. … Das alles hört sich ein wenig nach Wikimedia und Open Source-Philosophie an – und das ist es auch. Blickt man ins Umfeld der freien Netzwerk-Aktivisten, sieht man dort viele Wikimedia-, Barcamp- und Open-Source-Bekannte. Eine Berliner Initiative trifft sich beispielsweise im c-base, das auch regelmäßig von Wikimedia Deutschland genutzt wird und als fester Anlaufpunkt der Berliner Alternativ-Szene gilt.”

Leider spricht der Autor im Rahmen der rechtlichen Betrachtung nur das umstrittene (aber zu trauriger Bekanntheit gekommene) Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 26.7.2006, erschienen in MMR 2006, 763) an:

“Bei freien Funknetzwerken “leihen” sich aber Teilnehmer eine IP-Adresse von jemand anderem, mit der sie sich dann im Internet bewegen. Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist noch nicht abgeschlossen, da sich hier aufgrund der wenigen Fälle noch keine einheitliche Rechtssprechung ausgebildet hat. Das Landgericht Hamburg hat im Fall der Klage einer Tonträgergesellschaft entschieden, dass Betreiber von offenen WLAN-Routern Verantwortung dafür tragen, wer bei ihnen heimlich mitsurft.”

Er betont auch, dass erstens offene Netze schon von der tatsächlichen Grundlage anders sind und dass es zweitens keine einheitliche Rechtsprechung gibt.

Im betreffenden Fall handelte es sich aber nicht um ein freies Funknetz, sondern um einen ungesicherten WLAN-Router, der von Dritten heimlich zu Urheberrechtsverletzungen missbraucht wurde. Das rechtliche Selbstverständnis freier Funknetzwerke ist aber ein anderes. Dort herrscht die Meinung, dass freie Funknetzwerke nicht mit schlecht konfigurierten Routern gleichzusetzen sind, sondern juristisch in diesem Fall als kleine Mini-Provider zu behandeln sind. Und Provider werden nach gängiger Rechtssprechung nicht für das Handeln ihrer Kunden verantwortlich gemacht. Welchen Weg die Rechtsprechung aber in letzter Konsequenz geht, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt auch im Hinblick auf die aktuelle Datenschut…

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Themen: Störerhaftung , Urteil , LG Hamburg , Open Source , Artikel Etc. , Wlan , Ip-adresse , Olg Frankfurt , Landgericht Hamburg , Access Provider , Offene Netze , Wireless
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. Januar 2009 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.

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