Lesetipp: Bleich (+Heidrich), Privat-Provider, c’t 2/2009, 132-134

Schon etwas länger her: In der c’t, Heft 2/2009, S. 132-134 stellt Holger Bleich unter dem Titel “Privat-Provider - Warum WLAN-Sharing hierzulande nicht in Gang kommt” Modelle des WLAN-Sharing (insb. FON) vor und beschreibt - wie der Titel vermuten lässt - warum in Deutschland das Modell nicht so richtig ankommt.

“Diese Zurückhaltung nur damit zu begründen, dass die deutschen DSL-Nutzer angeblich per se ungerne teilen, greift allerdings zu kurz. Vorbehalte gegenüber dem WLAN-Sharing rühren auch aus den Techniken zur Umsetzung. Jeder Anbieter hat seine eigene Methode, beim Kunden einen Hotspot zu realisieren. Gemeinsam ist ihnen, dass entweder die Router-Software manipuliert oder ein zweites Gerät angeschafft werden muss. Vor beidem schrecken viele Anschlussinhaber zurück. Fon-Hotspot-Betreiber etwa müssen für mindestens 20 Euro einen zweiten Router namens La Fonera beim Anbieter kaufen, der dann in einen Ethernet-Port des heimischen DSL-Routers gesteckt wird. La Fonera bietet gleichzeitig ein ungesichertes WLAN für den Hotspot und ein WPA-geschütztes für die private Nutzung an. Das Gerät hängt hinter der Firewall des eigentlichen DSL-Routers, also de facto als Fremdkörper im internen Netz. Da muss man also dem Anbieter einiges Vertrauen entgegenbringen, der die Geräte vorkonfiguriert.”

Im Anschluss daran stellt Joerg Heidrich die rechtliche Situation dar - in deutlicher Weise unter der Überschrift “Rechtliche Unwägbarkeiten”. Dabei spricht er die divergierende Rechtsprechung (dazu u.a. hier) im Bereich der Störerhaftung kurz an.

“Unter diesen Gesichtspunkten bestehen für Anbieter von WLAN-Sharing, die zur Sicherheit Surferdaten mitloggen, zumindest juristische Unwägbarkeiten. Dies gilt für den Betreiber dann, wenn er mit seiner IP-Adresse sichtbar nach außen auftritt und daher derjenige ist, der im Rahmen einer Rechtsverletzung als erster “Verdächtiger” ermittelt wird. Im Bereich des Zivilrechts besteht zwar unter Umständen die Möglichkeit, sich entstandene Kosten bei dem tatsächlichen Schädiger zurückzuholen. Doch dieses Verfahren ist natürlich umständlich und zeitintensiv.”

Anschließend geht er auf die Pflicht zur Vorratsdate…

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Themen: Deutschland , Störerhaftung , Vorratsdatenspeicherung , Artikel Etc. , Auskunftsanspruch , Ip-adresse , Access Provider , IP Adresse , Anschluss , Joerg Heidrich , Holger Bleich , Wpa , Offene Netze , Freifunk , C't , Fon , Sofanet

Erschienen 12. April 2009 auf http://www.retosphere.de/offenenetze.

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