Lesetipp: Bleich (+Heidrich), Privat-Provider, c’t 2/2009, 132-134
Schon etwas länger her: In der c’t, Heft 2/2009, S. 132-134 stellt Holger Bleich unter dem Titel “Privat-Provider - Warum
WLAN-Sharing hierzulande nicht in Gang kommt” Modelle des WLAN-Sharing (insb. FON) vor und beschreibt - wie der Titel vermuten lässt
- warum in das Modell nicht so richtig
ankommt.
“Diese Zurückhaltung nur damit zu begründen, dass die deutschen DSL-Nutzer angeblich per se ungerne teilen, greift allerdings zu
kurz. Vorbehalte gegenüber dem WLAN-Sharing rühren auch aus den Techniken zur Umsetzung. Jeder Anbieter hat seine eigene Methode,
beim Kunden einen Hotspot zu realisieren. Gemeinsam ist ihnen, dass entweder die Router-Software manipuliert oder ein zweites Gerät
angeschafft werden muss. Vor beidem schrecken viele Anschlussinhaber zurück. Fon-Hotspot-Betreiber etwa müssen für mindestens 20 Euro
einen zweiten Router namens La Fonera beim Anbieter kaufen, der dann in einen Ethernet-Port des heimischen DSL-Routers gesteckt wird.
La Fonera bietet gleichzeitig ein ungesichertes WLAN für den Hotspot und ein WPA-geschütztes für die private Nutzung an. Das Gerät
hängt hinter der Firewall des eigentlichen DSL-Routers, also de facto als Fremdkörper im internen Netz. Da muss man also dem Anbieter
einiges Vertrauen entgegenbringen, der die Geräte vorkonfiguriert.”
Im daran stellt die rechtliche Situation dar - in deutlicher
Weise unter der Überschrift “Rechtliche Unwägbarkeiten”. Dabei spricht er die divergierende Rechtsprechung (dazu u.a. hier) im
Bereich der kurz an.
“Unter diesen Gesichtspunkten bestehen für Anbieter von WLAN-Sharing, die zur Sicherheit Surferdaten mitloggen, zumindest juristische
Unwägbarkeiten. Dies gilt für den Betreiber dann, wenn er mit seiner IP-Adresse sichtbar nach außen auftritt und daher derjenige ist,
der im Rahmen einer Rechtsverletzung als erster “Verdächtiger” ermittelt wird. Im Bereich des Zivilrechts besteht zwar unter
Umständen die Möglichkeit, sich entstandene Kosten bei dem tatsächlichen Schädiger zurückzuholen. Doch dieses Verfahren ist natürlich
umständlich und zeitintensiv.”
Anschließend geht er auf die Pflicht zur Vorratsdate…
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