Lesen Versicherungssachbearbeiter eigentlich auch die Schadensakte?

Mandant macht Ansprüche aus Schadenersatz gegen ein Reiseunternehmen geltend. Dieses gibt die Akte an die Betriebshaftpflichtversicherung weiter. Die Versicherung lehnt Ansprüche mit der Begründung ab, der Mandant habe den Schaden nicht vor Ort angezeigt und somit mögliche Nachforschungen vor Ort vereitelt. A-Ja, haha, kann man da nur sagen. Es existiert nämlich eine handschriftliche Mängelanzeige, die noch zeitnah am Urlaubsort von der örtlichen Reiseleitung mit dem Vermerk "zur Kenntnis genommen" gegengezeichnet wurde. Darin wird auch ausdrücklich auf den Sachverhalt hingewiesen, aus dem die Ansprüche geltend gemacht …

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Themen: Versicherung , Kenntnis , Reiseveranstalter , Verdammtvielebuchstaben

Erschienen 8. November 2011 auf http://philorama.blogspot.com.

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