Abschiebungsverbot in den Iran
Handakte WebLAWg | 8. August 2006 — Eine Verfolgung kann auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens oder der Freiheit an die Zugehörigkeit zu einer bestimm…
Eine lesbische Iranerin darf wegen drohender Verfolgung nicht in ihre Heimat abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem heute veröffentlichten Urteil. Die Richter legten dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in diesem Fall ein Abschiebeverbot auf. Das Urteil (Az: A 11 K 10841/04) ist rechtskräftig.
Die Klägerin, die sich als Mann fühlt und auch so kleidet, war den Angaben zufolge im September 2003 nach Deutschland eingereist. Sie gab an, nicht mehr im Iran leben zu können, weil sie dort von der Gesellschaft ausgeschlossen und nicht akzeptiert sei. Die Frau brachte weiter vor, ihre Homosexualität ausleben zu wollen, ohne Verfolgung bis hin zur Todesstrafe befürchten zu müssen.
Nach Auffassung des Gerichts kann eine Verfolgung auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens oder der Freiheit an die Zugehörigkeit …
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. August 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.
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