Leitfaden Hospitality & Strafrecht: Größere Rechtssicherheit für Sport und Sponsoren

Die Sponsorenvereinigung S20 hat gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) einen Leitfaden zum Thema „Hospitality und Strafrecht“ vorgelegt. Er soll Licht auf die mögliche rechtliche Problematik von Einladungen zu Sport- und Kulturveranstaltungen werfen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Eine größere Rechtssicherheit für Einladende und Eingeladene ist notwendig, da sonst der Exodus vieler großer Sponsoren droht. In dem Kodex ist festgelegt, wie sich Firmen künftig bei Einladungen verhalten sollen.´ Auslöser der Diskussion war ein Gerichtsverfahren um den ehemaligen EnBW-Chef Utz Claassen, der vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 an sieben Politiker Eintrittskarten für Spiele in Berlin und Stuttgart verschickt hatte – mit der Weihnachtspost. Der Bundesgerichtshof sprach Claassen zwar vom Vorwurf der Korruption frei, legte aber in seinem Urteil nicht eindeutig fest, worauf Sponsoren bei der Vergabe von Tickets achten müssen. „Die Einladungen sind seitdem zurückgegangen, viele haben Angst, sich der Korruption schuldig zu machen“, sagte Stephan Althoff. Der Vorsitzende der Vereinigung S 20 ist Sponsoringchef der Telekom. Der Konzern hat kürzlich Konsequenzen aus der Rechtsunsicherheit gezogen und seine Loge im Stadion des FC Bayern aufgegeben – es wollte sich kaum mehr jemand einladen lassen. Kontakte zu Geschäftspartnern lassen sich so schlecht pflegen. Der Leitfaden soll das Problem nun lösen und einen weiteren Rückzug von Sponsoren verhindern. So schreibt er beispielsweise vor, dass Unternehmen Einladungen an Geschäftspartner nur an die offizielle Geschäftsanschrift versenden sollen. Sie sollen Art und Umfang der Einladung exakt bezeichnen und von Gästen immer eine Genehmigung des Vorgesetzten fordern, dass sie das Angebot annehmen dürfen. Bei sportlichen Großereignissen wie Olympischen Spielen sind Konzerne angehalten, ihr Einladungskonzept mit der Bundes- oder Landesregierung abzusprechen. Der Leitfaden empfiehlt außerdem, grundsätzlich keine Eintrittskarten an Familienangehörige der Begünstigten zu verschenken – es sei denn, eine Eintrittskarte etwa für den Partner sei sozial angemessen, zum Beispiel bei einem Opernball. Welche Bedeutung das Engagement großer Sponsoren gerade für den Sport hat, verdeutlichte der Vizepräsident des Deutsch…

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Themen: Berlin , Korruption , Exodus , Stuttgart , Spiele , Einladungen , Bmi , Corporate Compliance , Leitfaden , Sport , Bestechung , Eintrittskarte , Managerhaftung , Sponsoring
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. August 2011 auf http://compliancemanagerhaftung.wordpress.com.

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